Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, einen Heilberuf auszuüben. Der Arzt, der mit dem Abschluss des Medizinstudiums seine Approbation bekommt, darf Patienten behandeln. Bei Psychologen war das früher anders: Sie waren mit dem Abschluss des Studiums nicht approbiert. Wenn sie Patienten behandeln wollten, brauchten sie entweder eine Erlaubnis durch den Titel „Heilpraktiker für Psychotherapie“ oder aber sie mussten eine Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten machen. Jetzt, mit der Möglichkeit des Psychotherapiestudiums, sind Psychologen am Ende des Masterstudienganges „Psychotherapie“ ebenfalls approbiert.
„Bist du schon approbiert?“, fragten Psychologen manchmal die Ärzte in der Psychotherapieweiterbildung. Ärzte sind von Anfang an „approbiert“. Was die Psychologen da meinten, war: „Hast Du schon den Zusatztitel ‚Psychotherapie‘ erworben?“ Den Zusatztitel „Psychotherapie“ brauchen Ärzte dafür, um sich „Psychotherapeut“ nennen zu dürfen und mit den Krankenkassen abrechnen zu können.
Dies ist aber nicht im eigentlichen Sinne eine Erlaubnis, Psychotherapie durchführen zu dürfen. Ein Arzt darf gleich nach dem Studium Patienten behandeln – theoretisch auch mit „Psychotherapeutischen Gesprächen“. Es ist dann nur die Frage, unter welcher Bezeichnung er es abrechnen kann. Wenn ein Psychologe approbiert ist, heißt das, dass er den Psychotherapeutentitel erlangt hat. Er darf dann seine Patienten eigenständig psychotherapeutisch behandeln. Dies ist künftig bereits nach dem Psychotherapiestudium (Master) möglich.
Bundesärztekammer: Zuständige Stellen zur Erteilung der Approbation
Debatte um Pflichtbereitschaftsdienste ausgelöst. Deutsches Ärzteblatt, 10.2.2017
Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 7.2.2008.
Aktualisiert am 8.11.2021
Wenn ein Arzt oder Psychotherapeut einen „Kassensitz“ hat, dann heißt das, dass dieser Arzt gesetzlich krankenversicherte Patienten behandelt. Er bekommt sein Geld von der „Kassenärztlichen Vereinigung“ (KV) bzw. als Psychotherapeut von den Krankenkassen direkt. Natürlich kann der Arzt auch Privatpatienten behandeln. Aber auf einem „Kassensitz“ hat er die Pflicht, eine bestimmte Anzahl von Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln. Einen Kassensitz muss der Arzt bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragen. Weiterlesen
Die Termin-Service-Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist dazu da, dem Patienten Termine für eine psychotherapeutische Sprechstunde, eine Akutbehandlung oder (seit dem 1.10.2018, siehe kvno.de) für probatorische Sitzungen zu vermitteln. Das heißt aber immer noch nicht, dass man schneller einen regulären Psychotherapieplatz bekommt. Auch „Akutbehandlungen“ gelten nicht als reguläre Psychotherapie. Weiterlesen