Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis, einen Heilberuf auszuüben. Der Arzt, der mit dem Abschluss des Medizinstudiums seine Approbation bekommt, darf Patienten behandeln. Bei Psychologen ist das anders: Sie sind mit Abschluss des Studiums nicht approbiert. Wenn sie Patienten behandeln wollen, brauchen sie entweder eine Erlaubnis durch den Titel „Heilpraktiker für Psychotherapie“ oder aber sie müssen eine Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten machen.
Alles klar?
„Bist du schon approbiert?“, fragen Psychologen manchmal die Ärzte in der Psychotherapieausbildung. Ärzte sind von Anfang an „approbiert“. Was die Psychologen da meinen, ist oft: „Hast Du schon den Zusatztitel ‚Psychotherapie‘ erworben?“
Den Zusatztitel „Psychotherapie“ brauchen Ärzte dafür, um sich „Psychotherapeut“ nennen zu dürfen und mit den Krankenkassen abrechnen zu können.
Dies ist aber nicht im eigentlichen Sinne eine „Erlaubnis, Psychotherapie durchführen zu dürfen“. Ein Arzt darf gleich nach dem Studium Patienten behandeln – theoretisch auch mit „Psychotherapeutischen Gesprächen“. Es ist dann nur die Frage, unter welcher Bezeichnung er es abrechnen kann.
Wenn ein Psychologe „approbiert“ ist, heißt das, er hat den Psychotherapeutentitel erlangt und darf dann Patienten eigenständig psychotherapeutisch behandeln.
In Zukunft sollen auch Psychologen direkt nach dem Psychologiestudium eine Approbation erhalten, also die Erlaubnis, Patienten zu behandeln.
Links:
Bundesärztekammer: Zuständige Stellen zur Erteilung der Approbation
Debatte um Pflichtbereitschaftsdienste ausgelöst. Deutsches Ärzteblatt, 10.2.2017
Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 7.2.2008.
Aktualisiert am 4.3.2020
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