
Wenn ein Arzt oder Psychotherapeut einen „Kassensitz“ hat, dann heißt das, dass dieser Arzt gesetzlich krankenversicherte Patienten behandelt. Er bekommt sein Geld von der „Kassenärztlichen Vereinigung“ (KV) bzw. als Psychotherapeut von den Krankenkassen direkt. Natürlich kann der Arzt auch Privatpatienten behandeln. Aber auf einem „Kassensitz“ hat er die Pflicht, eine bestimmte Anzahl von Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln. Einen Kassensitz muss der Arzt bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragen.
Einen Kassensitz zu bekommen, ist für Ärzte nicht leicht, denn wenn sie „Kassenpatienten“ behandeln wollen, dürfen sie sich nur dort niederlassen, wo noch ein freier Platz ist. Ein Arzt, der „Kassenpatienten“ behandelt, ist ein sogenannter „Vertragsarzt“, weil der mit der Kassenärztlichen Vereinigung einen Vertrag abgeschlossen hat.
Gesperrte Gebiete
Es gibt viele Gebiete, die „gesperrt“ sind für die Ärzte, denn es sollen sich nicht zu viele Ärzte auf engem Raum niederlassen. Schließlich müssen die Ärzte ja auch bezahlt werden. Ist der Bedarf an Ärzten gedeckt, dürfen sich keine weiteren Ärzte niederlassen – wenn sie denn gesetzlich versicherte Patienten behandeln wollen.
Da Kassensitze rar sind, verkaufen alte Ärzte ihren Kassensitz oft für teuer Geld an ihre jungen Nachfolger. In Köln kann der Arzt schon einmal locker 60.000 Euro zahlen, wenn er sich in einem bestimmten Gebiet als Kassenarzt niederlassen will. Das ist wohlgemerkt nur der Preis für den Kassensitz – die Praxis selbst (Raum und Ausstattung) kostet natürlich nochmals zusätzlich Geld. Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Niederlassung“ der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein.
Dieser Beitrag erschien erstmals am 25.1.2014
Aktualisiert am 3.6.2019