
Bei der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) gibt es die Begriffe „Ausbildungsteilnehmer“ (AT) und „Ausbildungskandidat“ (AK), wobei Erstere noch vor dem Vorkolloquium stehen und Zweitere das Vorkolloquium bestanden haben. Nach dem Vorkolloquium darf man Patienten (sogenannte „Ausbildungsfälle“) unter Supervision behandeln.
Der Ausbildungskandidat schließt seine DPV-Ausbildung nach einigen Jahren mit dem „Kolloquium“ auf der Herbst- oder Frühjahrstagung ab und darf sich dann nach Bestehen der Prüfung „Psychoanalytiker (DPV)“ (umgangssprachlich: „DPV-Analytiker“) nennen.
Verwandte Artikel in diesem Blog:
- 1 PsychoanalytikerIn werden: Sich für ein Institut entscheiden
- 3 Bewerbungsgespräche bei der DPV
- 4 Ausbildung und Beruf vereinen
- PsychoanalytikerIn werden – alle Beiträge auf einen Blick
Dieser Beitrag erschien erstmals am 20.4.2013
Aktualisiert am 13.9.2019
Schreibe einen Kommentar