Bei der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) gibt es die Begriffe „Ausbildungsteilnehmer“ (AT) und „Ausbildungskandidat“ (AK, englisch: „Candidate“). Ausbildungsteilnehmer haben gerade mit der Ausbildung begonnen und stehen noch vor dem Vorkolloquium. Sie sind in der Lehranalyse, dürfen aber noch keine Patienten psychoanalytisch behandeln. Nach dem Vorkolloquium sind es dann „Ausbildungskandidaten“ – sie dürfen nun Patienten (sogenannte „Ausbildungsfälle“, englisch: „Training Cases“) unter Supervision behandeln. Der Ausbildungskandidat schließt seine DPV-Ausbildung nach einigen Jahren mit dem „Kolloquium“ auf der Herbst- oder Frühjahrstagung ab und darf sich dann nach Bestehen der Prüfung „Psychoanalytiker (DPV)“ (umgangssprachlich: „DPV-Analytiker“) nennen.
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Dieser Beitrag erschien erstmals am 20.4.2013
Aktualisiert am 13.9.2019
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