
Es ist schon ärgerlich – da hat man Corona, sagt die Stunde ab und der Psychoanalytiker verlangt ein Ausfallhonorar von hundert Euro. „Es ist wie bei einem Englisch-Kurs in der Volkshochschule“, erklärt der Analytiker. „Wenn Sie da nicht kommen, müssen Sie den Gesamtpreis ja auch zahlen.“ Nach § 615 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) darf der Psychotherapeut ein Ausfallhonorar verlangen. Gerade in der Ausbildung zum Psychoanalytiker tun sich viele Kandidaten schwer damit, von ihren Patienten ein Ausfallhonorar zu verlangen. Manchmal fühlen sich Kandidaten in der Ausbildung nahezu dazu gedrängt, Ausfallhonorar zu verlangen, weil es manchmal so gelehrt wird. Doch wichtig ist es, die eigenen Gefühle und Phantasien dazu wahrzunehmen und seine eigenen Regelungen zu entwickeln. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin 87 Wie wird man PsychoanalytikerIn? Das Ausfallhonorar