
Mithilfe der Operationalisierten Psychodynamischen Diagnostik (OPD) können wir psychische Störungen beschreiben. Die „Achse III“ bietet eine Orientierung, um die Konflikte eines Patienten (oder auch unsere eigenen) einzuordnen:Weiterlesen
Seit 1999 ist der Begriff „Psychotherapeut“ gesetzlich geschützt. Damals trat das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) in Kraft. Nur noch Ärzte und Psychologen mit einer Psychotherapie-Ausbildung dürfen sich „Psychotherapeut“ nennen. Heilpraktiker mit einer Ausbildung zum „Heilpraktiker für Psychotherapie“ müssen den Zusatz „Nach dem Heilpraktikergesetz (HPG)“ tragen. Das Psychotherapeutengesetz findest Du auf der Website gesetze-im-internet.de.
Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 17.8.2009
Aktualisiert am 16.9.2015
Manchmal bringen Patienten spontan Fotos mit in die Psychotherapie. Wie kann man als TherapeutIn damit umgehen? Welche Fragen wirft das auf? Warum machen Patienten das? Es gibt auch Therapeuten, die ihre Patienten dazu ermuntern, einmal Fotos aus ihrer Kindheit mitzubringen. Auch das ist sehr spannend. Einen ausführlichen Text zu diesem Thema hat der Psychoanalytiker Tilmann Moser im Jahr 2013 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Wer der Frage nach den Fotos in der Psychotherapie nachgehen möchte, dem sei dieser Text wärmstens empfohlen: Tilmann Moser: Anstrengende Wiederbegegnung. Deutsches Ärzteblatt, PP 2013; 12(8): 352-355.