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Aktuelle Seite: Startseite / Ärzte / Zusatztitel „Psychotherapie“ (fachgebunden): Was braucht man?

Zusatztitel „Psychotherapie“ (fachgebunden): Was braucht man?

17.06.2015 von Dunja Voos Kommentar verfassen

psychotherapie_fachgebundenÄrzte mit einer Facharztanerkennung (auch Arbeitsmediziner) können den Zusatztitel „Psychotherapie“ erwerben. Dafür ist KEIN psychiatrisches Jahr mehr notwendig. Nach der etwa dreijährigen Weiterbildungszeit findet nur eine mündliche Prüfung statt, keine Multiple-Choice-Prüfung. Man kann sich für ein Verfahren entscheiden: entweder für die Verhaltenstherapie (VT) oder für die psychodynamische/tiefenpsychologische Psychotherapie (TP). Die Prüfungstermine bei der Ärztekammer finden dann statt, wenn auch die Facharztprüfungen stattfinden. Der Arzt muss sich selbst zur Prüfung bei der Ärztekammer anmelden. (Text & Bild: © Dunja Voos)

Zur Weiterbildung „Psychotherapie – fachgebunden“ gehören:
(gilt bundesweit gemäß Muster-Weiterbildungsordnung 2013 der Bundesärztekammer)

• 120 Stunden Theorie (Indikationen, Methoden)
• 100 Stunden Einzel-Selbsterfahrung oder 50 Doppelstunden Gruppen-Selbsterfahrung
• 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen
• 20 Doppelstunden Balintgruppenarbeit (also 40 Schul-Stunden, das sind 10 Stunden mehr als bei „Psychosomatischer Grundversorgung“)
• 16 Doppelstunden Autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
• 15 Doppelstunden Fallseminar
• 120 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische supervidierte Psychotherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle

Jedes Ausbildungsinstitut hat eigene Vorgehensweisen

Bei den verschiedenen Ausbildungsinstituten sieht die Weiterbildung jeweils etwas anders aus. Ich mache meine Weiterbildung bei der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft Köln-Düsseldorf (www.psychoanalyse-koeln.org). Hier muss man nach jedem 4. Patienten-Behandlungstermin zum Supervisor gehen. An einem Supervisionstermin kann man – je nach Supervisor – auch zwei Patienten besprechen. Insgesamt sind an meinem Ausbildungsinstitut 150 Behandlungsstunden und 40 Stunden Supervision vorgeschrieben, um den Zusatztitel „Psychotherapie“ zu erlangen.

Es gelten die Regeln des Ausbildungsinstitutes, auch, wenn gemäß Ausbildungsinstitut mehr Stunden abgeleistet werden müssen als nach den Regeln der Ärztekammer bzw. der Weiterbildungsordnung (Quelle: Telefonat mit Ärztekammer Nordrhein, 2015).

Kann man in der Psychotherapie-Weiterbildung auch Kassenpatienten behandeln?

Während der Weiterbildung kann man über das Ausbildungsinstitut in der Regel auch Kassenpatienten behandeln. Das Behandlungskontingent besteht bei mir aus 225 Stunden, das heißt, man kann etwa vier gesetzlich versicherte Patienten à 50 Stunden und einen Patienten à 25 Stunden behandeln. Die Krankenkassen rechnen mit dem Ausbildungsinstitut ab – die Therapie kann man als Arzt in den eigenen Praxisräumen durchführen.
Man kann natürlich auch Selbstzahler behandeln – Hauptsache, man geht zur Supervision. Einige Ärzte bieten während ihrer Weiterbildung zum Psychotherapeuten Therapiestunden für 40 bis 60 € an.

Das Ende der Weiterbildung – die Prüfung vor der Ärztekammer

Am Ende der Weiterbildung findet eine Prüfung vor der Ärztekammer statt. Bei der Ärztekammer Nordrhein ist es so, dass die Prüfungstermine auf den Tagen liegen, an denen auch die Facharztprüfungen stattfinden.
Die Prüfungs-Termine und die Daten des Anmeldeschlusses können auf der Website der Ärztekammer Nordrhein unter „Weiterbildungen“ abgerufen werden.
Zur Prüfung muss man sich selbst anmelden.

Man benötigt zur Prüfungsanmeldung:

  • das Facharztzeugnis und – falls vorhanden – die Promotionsurkunde (liegt der Ärztekammer vor, wenn man nicht das Bundesland gewechselt hat)
  • einen Dokumentationsbogen ODER ein Logbuch (PDF) über die Ausbildung
  • ein Zeugnis des Ausbildungsinstituts
  • Gutachten sind zur Anerkennung Psychotherapie-fachgebunden meines Wissens nicht notwendig.
  • Hier geht’s zur Checkliste: Was benötige ich für die Anmeldung zur Prüfung Psychotherapie-fachgebunden? Ärztekammer Nordrhein.
  • Hier geht’s zum Antragsformular Psychotherapie-fachgebunden, Prüfung bei der Ärztekammer Nordrhein.

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Links:

Ärztekammer Nordrhein: Zusatzweiterbildung „Psychotherapie – fachgebunden“
Bundesärztekammer: Muster-Weiterbildungsordnung 2013

Dieser Beitrag erschien erstmals am 10.5.2013
Aktualisiert am 17.6.2015

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Kategorie: Ärzte, Psychosomatik, Psychotherapie, Psychotherapiepraxis Stichworte: Psychosomatik, Psychotherapie

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