
Wieviele Stunden Psychotherapie wird meine Krankenkasse wohl übernehmen? Welche Psychotherapie-Richtungen sind in ihrer Wirksamkeit belegt? Wie funktioniert das Gutachter-Verfahren? Auf all diese Fragen gibt die Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie Auskunft. Sobald also die Krankenkasse ins Spiel kommt, gilt diese Psychotherapie-Richtlinie (PTRL). Eine Psychotherapie, die von der Krankenkasse anerkannt bzw. bezahlt wird, heißt auch „Richtlinienpsychotherapie“. Abgerufen werden können diese Infos auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA). Seit April 2017 gilt eine neue Psychotherapierichtlinie.
„Die erste Fassung der Psychotherapie-Richtlinien datiert schon aus dem Jahr 1967.“ Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV): Rechtliche Grundlagen der Psychotherapeutischen Versorgung
Das ist seit 2017 neu:
- Antragsschritte zur Analytischen Psychotherapie (AP) seit April 2017
- Kurzzeittherapie seit April 2017: KZT 1 und KZT 2
- Langzeittherapie (LZT) seit April 2017
- Probatorische Sitzungen seit 2017
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Dieser Beitrag erschien erstmals am 6.2.2008
Aktualisiert am 25.3.2017
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