Für die Ausbildung zum Psychoanalytiker bei der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) braucht man zwei Patienten, die jeweils mit vier Sitzungen pro Woche behandelt werden. Erst, wenn man zwei Patienten je 300 Sitzungen lang behandelt hat (und die weiteren Voraussetzungen erfüllt), kann man sich zum Abschluss-Kolloquium anmelden. Es kann immer sein, dass ein Patient die Analyse vorzeitig beendet. Daher behandeln manche Ausbildungskandidaten gleich zwei oder drei Patienten parallel, die sich als sogenannte „Ausbildungsfälle“ eignen. Doch nicht jeder angehende Analytiker kann gleich so viel containen. Zudem ergibt sich ein zeitliches Problem, da nach jeder 4. Analyse-Stunde eine Supervision ansteht – das ist mit zwei oder drei Ausbildungsfällen nicht für jeden Ausbildungskandidaten zu bewerkstelligen. Weiterlesen