Wenn gesetzlich versicherte Patienten eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten beginnen, der mit den Kassen zusammenarbeitet, dann müssen die Psychotherapeuten dem Hausarzt einen Bericht über die Psychotherapie schicken (es sei denn, der Patient will das nicht): „Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer (Anmerkung: also hier: die Psychotherapeuten) sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen und diesem mit schriftlicher Einwilligung des Versicherten, die widerrufen werden kann, die in Satz 1 (Anmerkung: also z.B. Diagnose und therapeutisches Vorgehen) genannten Daten zum Zwecke der bei diesem durchzuführenden Dokumentation und der weiteren Behandlung zu übermitteln.“ 5. Sozialgesetzbuch (SGB V), § 73 Kassenärztliche Versorgung, 1b, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73.html Weiterlesen
Wir haben ein paar sehr wertvolle Instrumente, die uns sagen, was gesunde Ernährung ist: Unsere Nase, unsere Zunge, die Augen, den Hunger, die innere Uhr, das Sättigungsgefühl und unser „Energiegefühl“ – also das Gefühl dafür, ob wir müde und energiearm oder kreativ, bewegungsfreudig und energiereich sind. Unsere Gefühle sagen uns, ob wir einen Energieschub brauchen, ob wir uns beruhigen, wärmen oder abkühlen wollen. Das Dumme nur: Wir verlassen uns oft nicht mehr auf diese Instrumente, sondern wir schalten das Denken und das Wissen ein und dann wird alles furchtbar kompliziert. Weiterlesen