Hat ein Krankenkassen-Gutachter den Antrag auf eine Psychotherapie abgelehnt, so kann man sich noch an den Zweitgutachter (alte Bezeichnung: Obergutachter) wenden. Hierzu muss der Therapeut einen formlosen Bericht erstellen, in dem er den Ursprungsbericht ergänzt, den Widerspruch begründet und auf die Anmerkungen des Gutachters eingeht. Auch dieser Widerspruch gehört anonymisiert in den roten Umschlag (analytische/tiefenpsychologische Therapie). Zusammen mit diesem Bericht schickt man alle bisherigen Anträge/Schriftwechsel sowie das PTV-2-Formular in Kopie erneut zur Krankenkasse.