Die Termin-Service-Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist dazu da, dem Patienten Termine für eine psychotherapeutische Sprechstunde, eine Akutbehandlung oder (seit dem 1.10.2018, siehe kvno.de) für probatorische Sitzungen zu vermitteln. Das heißt aber immer noch nicht, dass man schneller einen regulären Psychotherapieplatz bekommt. Auch „Akutbehandlungen“ gelten nicht als reguläre Psychotherapie. Weiterlesen
Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist ein geschützter Begriff. Seit das Psychotherapeutengesetz am 1. Januar 1999 in Kraft trat, dürfen sich nur noch Ärzte und Psychologen mit einer psychotherapeutischen Ausbildung als „Psychotherapeut“ bezeichnen. Ein „psychologischer Psychotherapeut“ hat zunächst Psychologie, ein „ärztlicher Psychotherapeut“ Medizin studiert. Nach dem Studium hat der Psychologe bzw. der Arzt eine Zusatzausbildung zum Psychotherapeuten gemacht. Ärzte und Psychologen, die sich zum Psychotherapeuten ausbilden lassen möchten, entscheiden sich für eine Richtung: für Verhaltenstherapie (VT), systemische Therapie oder für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TfP). So bieten die Therapeuten dann entweder Verhaltenstherapie, systemische oder tiefenpsychologische Psychotherapie an. Viele haben auch beide Verfahren gelernt. Weiterlesen
Stellt ein Psychotherapeut bei der gesetzlichen Krankenkasse den Antrag, dass die Kosten für eine Analytische Psychotherapie (AP) oder tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie (LZT) übernommen werden sollen, muss er einen Bericht für den Gutachter schreiben. Dieser Bericht ist anonym. Er enthält nur eine Chiffrenummer. Diese besteht aus dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Patienten sowie seinem Geburtsdatum, also z.B. für Alexander Zittrig, geboren am 9.6.1977 = Chiffre Z090677. Rechts unten in das freie Feld gehört während der Ausbildung der Stempel des Ausbildungsinstituts. Ansonsten stempelt dieses Feld der Therapeut selbst ab. Weiterlesen
Wer als Arzt in Nordrhein-Westfalen eine Privatpraxis führt, der muss am regionalen ärztlichen Notfalldienst teilnehmen. Während für die Kassenärzte die Kassenärztliche Vereinigung zuständig ist, ist für Privatärzte die Ärztekammer in allen Notdienstfragen zuständig. Weitere Infos: Heilberufsgesetz NRW (PDF) und Gemeinsame Notdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) und der Ärztekammer Nordrhein. Weiterlesen
Eine formale Denkstörung (englisch: Formal Thought Disorder, FTD) besteht, wenn der Ablauf der einzelnen Gedanken gestört ist. Das Denken kann z.B. verlangsamt sein. Es kann sein, dass die Gedanken abreißen (Gedankenabriss wie z.B. bei Professor Hastig aus der Sesamstraße, Youtube) – der Betroffene erzählt die Gedanken nicht zu Ende. Das Denken kann perseverierend (= auf der Stelle stecken bleibend, sich wiederholend), gehemmt, ideenflüchtig oder auf ein Thema eingeengt sein. Ist das Denken „inkohärent“ (= „zerfahren“, zusammenhangslos), gibt es manchmal Wortsalat. Bei der Ideenflucht springt der Betroffene rasch von einem zu einem nächsten, völlig neuen Gedanken. Wenn man das Gefühl hat, die Gedanken drängen sich quälend auf, spricht man von „Gedankendrängen“. Fragt man etwas und der Betroffene antwortet etwas, das sich nicht auf die Frage bezieht, ist es ein „Vorbeireden“. Auch das Grübeln oder das Erfinden neuer Wörter (Neologismus) gehört zu den formalen Denkstörungen. Dem gegenüber steht die inhaltliche Denkstörung.Weiterlesen
Als Psychotherapeut muss man in Arztbriefen/Patientenberichten einen „psychischen Befund“ formulieren. Hier ein typischer Beispieltext (unabhängig davon, ob gut oder schlecht), wie man ihn in vielen Berichten findet: Weiterlesen
In §2 der Psychotherapie-Richtlinie (www.g-ba.de/informationen/richtlinien/20/) wird definiert, was eine „seelische Krankheit“ ist: „(1) In dieser Richtlinie wird seelische Krankheit verstanden als krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen. Es gehört zum Wesen dieser Störungen, dass sie der willentlichen Steuerung durch die Patientin oder den Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich sind.“