Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ ist ein geschützter Begriff. Seit das Psychotherapeutengesetz am 1. Januar 1999 in Kraft trat, dürfen sich nur noch Ärzte und Psychologen mit einer psychotherapeutischen Ausbildung als „Psychotherapeut“ bezeichnen. Ein „psychologischer Psychotherapeut“ hat zunächst Psychologie, ein „ärztlicher Psychotherapeut“ Medizin studiert. Nach dem Studium hat der Psychologe bzw. der Arzt eine Zusatzausbildung zum Psychotherapeuten gemacht. Ärzte und Psychologen, die sich zum Psychotherapeuten ausbilden lassen möchten, entscheiden sich für eine Richtung: für Verhaltenstherapie (VT), systemische Therapie oder für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TfP). So bieten die Therapeuten dann entweder Verhaltenstherapie, systemische oder tiefenpsychologische Psychotherapie an. Viele haben auch beide Verfahren gelernt. Weiterlesen
„Wurd‘ ja auch mal Zeit“, sagen wir, wenn der andere endlich tut, was wir schon lange von ihm erwarteten. Manchmal glauben wir, es reiche nicht, zu sagen: „Ich bin erleichtert – ich habe schon so lange darauf gewartet.“ Wir glauben, wir müssten noch extra zeigen, wie gekränkt wir sind, damit der andere es kapiert. Dann lassen wir Vorwurf in der Stimme mitschwingen, vielleicht, weil wir glauben, uns dadurch noch besser abgrenzen zu können oder autonomer zu wirken. Weiterlesen