
Seit April 2017 können die Kurzzeittherapien 1 (KZT 1) und 2 (KZT 2) beantragt werden. KZT 1 = bis zu 12 Stunden Einzeltherapie à 50 Minuten. KZT 2 = ebenfalls bis zu 12 Sitzungen Einzeltherapie à 50 Minuten. Beide Therapien müssen bei der Krankenkasse beantragt und von ihr genehmigt werden (Formulare PTV1 und PTV2), aber ein Gutachterverfahren ist nicht notwendig. Nachdem der Therapeut den Antrag gestellt hat, muss die Krankenkasse innerhalb von 3 Wochen antworten. Tut sie das nicht, so gilt der Antrag als genehmigt. (Text & Bild: © Dunja Voos)
Der Antrag auf eine KZT geht nur dann zum Gutachter, wenn der Patient innerhalb von zwei Jahren nach Ende einer vorherigen Therapie erneut eine Therapie machen möchte.
Die KZT 2 kann frühstens nach sieben Stunden KZT 1 beantragt werden. (Quelle: Neue PT-Richtlinie ab dem 1.4.2017, DGPT)
Die Kurzzeittherapie 1 darf erst nach mindestens zwei probatorischen Sitzungen beginnen (Quelle: https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Psychotherapie_Reform.pdf)
Die KZT-Sitzungen werden auf die Langzeittherapie angerechnet: Wenn also z.B. eine Langzeittherapie von 60 Stunden beantragt wird und es haben schon 12 Stunden Kurzzeittherapie stattgefunden, so werden nur noch 60-12 = 48 Langzeittherapiestunden genehmigt (Quelle: https://www.kvhb.de/faq-psychotherapie).
EBM- bzw. GOP-Nummern seit dem 1.7.2017:
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TfP), Einzel, Kurzzeittherapie:
KZT 1: 35401 | KZT 2: 35402 (TfP)
(vor dem 1.7.2017 galt die Nummer 35200 für die – damals bis 50 – TfP-Kurzzeittherapie-Sitzungen) - Analytische Psychotherapie (AP), Einzel, Kurzzeittherapie:
KZT 1: 35411 | KZT 2: 35412 (AP)
(vor dem 1.7.2017 galt die Nummer 35210 für die Analytische Psychotherapie; hier wurde nicht zwischen Kurz- und Langzeittherapie unterschieden.)
Die Privathonorare nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ändern sich nicht.
EBM = Einheitlicher Bewertungsmaßstab, GOP = Gebührenordnungspunkt
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Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 7.3.2017
Aktualisiert am 30.7.2020
Melande meint
Hallo Frau Voos, vielen Dank für diese Hinweise!
Liebe Grüße
Melande