Am Anfang einer Psychotherapie stehen die probatorischen Sitzungen. Bei Erwachsenen müssen mindestens zwei, maximal vier probatorische Sitzungen stattfinden (auch bei Analytischer Psychotherapie gilt: maximal 4 probatorische Sitzungen). Eine probatorische Sitzung dauert 50 Minuten. Auch eine halbe probatorische Sitzung von 25 Minuten ist möglich. Ab dem 1.4.2018 MUSS der Patient vor der ersten probatorischen Sitzung eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen. (Quelle: DGPT: Neue Psychotherapie-Richtlinie ab dem 1.4.2017)(Text & Bild: © Dunja Voos)
Und bei Privatpatienten?
Bei Privatpatienten gibt es keine unterschiedlichen Honorarsätze für probatorische und „echte“ Therapiesitzungen. Hier dokumentiert der Therapeut lediglich, dass es sich bei den ersten fünf Sitzungen um probatorische Sitzungen handelt. Für die Sitzungen erhält der Therapeut jedoch von Beginn an das volle Honorar.
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Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 11.6.2015
Aktualisiert am 8.3.2017
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