Da ist man krank, sagt die Stunde ab und der Psychoanalytiker verlangt ein Ausfallhonorar in voller Höhe. „Es ist wie bei einem Kurs in der Volkshochschule“, erklärt der Analytiker. „Wenn Sie da nicht kommen, müssen Sie den Gesamtpreis ja auch zahlen.“ Nach § 615 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) darf der Psychotherapeut ein Ausfallhonorar verlangen. Gerade in der Ausbildung zum Psychoanalytiker kann es aus vielen Gründen schwierig sein, vom Patienten ein Ausfallhonorar zu verlangen. Manchmal fühlt man sich als Ausbildungskandidat nahezu dazu gedrängt, ein Ausfallhonorar zu berechnen, weil es so gelehrt wird. Doch wichtig ist es, die eigenen Gefühle und Phantasien dazu wahrzunehmen und seine eigenen Regelungen zu entwickeln.Weiterlesen

Irgendwann ist es so weit: Man darf Patienten behandeln. Jetzt braucht man also einen Praxisraum. Noch nicht approbierte Psychologen können in einigen Bundesländern nur einen Raum anmieten, der dem Ausbildungsinstitut oder einer Lehrpraxis angeschlossen ist. Es muss gewährleistet sein, dass im Notfall ein erfahrener Analytiker zur Verfügung steht. (Bild: Gabriele Mertens: „Stadtleben bewegen“)Weiterlesen