Der Begriff „Psychiatrisches Jahr“ bezieht sich eigentlich auf Psychologen. Wenn Psychologen Psychotherapeuten werden, dann arbeiten sie eine Zeit lang als „Psychotherapeuten in Ausbildung“ (PiA). Die Zeit als PiA ist in eine „Praktische Tätigkeit I und II“ unterteilt. In der Praktischen Tätigkeit I müssen die Psychologen ein Jahr lang auf einer psychiatrischen Station tätig sein (siehe: „PiA müssen ab sofort mindestens 1000 Euro monatlich erhalten“, Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung, Presseportal 1.9.2020). Dieses psychiatrische Jahr brauchen Psychologen auch für ihre Ausbildung zum Psychoanalytiker, z.B. bei der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV). Auch Ärzte in der Weiterbildung bzw. DPV-Ausbildung zum Psychoanalytiker brauchen ein Jahr psychiatrische Erfahrung, wobei diese auch durch eine fünfjährige praktische Tätigkeit als Arzt abgegolten werden kann.
„Ärzte benötigen ein Jahr Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie oder bei mindestens fünfjähriger praktischer Berufstätigkeit den Nachweis entsprechender Kenntnisse und Erfahrungen.“ (Grundlagen und Standards in der DPV-Ausbildung)
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Erstmals veröffentlicht am 15.6.2013
Aktualisiert am 17.9.2021
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