„Der Patient braucht erst einmal Medikamente, um überhaupt therapiefähig zu werden.“ Nicht wenige Psychiater glauben, dass Patienten erst einmal Medikamente nehmen müssten, um für eine Therapie zugänglich zu werden. Ich frage mich sehr oft, was das heißen soll. Denn wenn der Patient noch keine Medikamente nimmt und seine Symptome sehr deutlich und schwerwiegend sind, ist es doch eine wunderbare Chance für den Patienten und den Therapeuten, genau damit zu arbeiten. Weiterlesen

Wenn ein Arzt oder Psychotherapeut einen „Kassensitz“ hat, dann heißt das, dass dieser Arzt gesetzlich krankenversicherte Patienten behandelt. Er bekommt sein Geld von der „Kassenärztlichen Vereinigung“ (KV) bzw. als Psychotherapeut von den Krankenkassen direkt. Natürlich kann der Arzt auch Privatpatienten behandeln. Aber auf einem „Kassensitz“ hat er die Pflicht, eine bestimmte Anzahl von Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln. Einen Kassensitz muss der Arzt bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragen. Weiterlesen
Als Psychotherapeut muss man in Arztbriefen/Patientenberichten einen „psychischen Befund“ formulieren. Hier ein typischer, erdachter Beispieltext (unabhängig davon, ob gut oder schlecht), wie man ihn in vielen Berichten findet: Weiterlesen

„Silber-Yoga“ wird das Yoga für Menschen ab 60 Jahren oft genannt. Die Taiwaner Forscher um Kuel-Min Chen (2009) untersuchten die Auswirkungen von 6-monatigem Yoga auf Senioren. Die Daten von 128 Studienteilnehmern konnten ausgewertet werden. Das Durchschnittsalter lag bei 70 Jahren. Die Teilnehmer wurden zufällig auf zwei Gruppen verteilt: 62 Patienten kamen in die Yoga-Gruppe und 66 Patienten in eine Kontrollgruppe, in der kein Yoga durchgeführt wurde. Weiterlesen
„Soll ich noch den HP Psychotherapie (Heilpraktiker für Psychotherapie) machen?“, fragen sich manchmal ÄrztInnen, wenn sie zwar die ärztliche Approbation, aber noch keinen Facharzt haben und gerne psychotherapeutische Gespräche anbieten würden. Die „Approbation“ (3. Staatsexamen) erlaubt dem Arzt, Patienten zu behandeln. Der Arzt darf Menschen auch psychologisch beraten und behandeln. Die Kurse in Neurologie, Psychiatrie, Psychosomatik und Pharmakologie im Medizinstudium sind unvergleichlich intensiver als die Kurse zum HP Psychotherapie. Es ist erstaunlich, wie viele Ärzte und Ärztinnen dennoch gehemmt sind, auf privatärztlicher Basis psychologische Hilfe, z.B. in Form von „Beratung“, anzubieten. Das ist oft gerade bei Müttern der Fall, die eine lange Pause in ihrem Arztberuf eingelegt haben. Weiterlesen
Zum Glück können viele Patienten in Deutschland eine Psychoanalyse machen, weil sie unter der Bezeichnung „Analytische Psychotherapie“ von den Krankenkassen bezahlt wird. Doch das ist nicht immer so. Beispiele: Die Krankenkasse hält die Psychoanalyse bei einem Patienten für eine ungeeignete Therapie. Die Krankenkasse ist der Meinung, dass der Patient genügend Sitzungen hatte, sodass keine weiteren Stunden bezahlt werden. Der Psychoanalytiker ist weder Arzt noch Psychologe. Dann gilt er trotz seiner jahrelangen Ausbildung als „Laienanalytiker“ und darf nur Selbstzahler behandeln. Ich frage mich: Wie kann die Psychoanalyse für Menschen möglich werden, wenn die Kasse nicht zahlt? Weiterlesen
Eine Effizienzstudie in der Psychotherapie untersucht, wie bestimmte Einzelfaktoren (z.B. die Beziehungsqualität zwischen Patient und Therapeut) in der Therapie auf abgegrenzte Symptome wirken. Die Effizienzstudie ist aufwendig aufgebaut: Die Patienten werden nach dem Zufallsprinzip auf eine Therapie- und eine Kontrollgruppe aufgeteilt – man sagt: Die Patienten werden auf die Gruppen randomisiert. Das ist dann eine „randomisiert-kontrollierte Studie“ (RCT, T = englische Abkürzung für „Trial“ = Studie, Versuch). Die Patienten der Kontrollgruppe erhalten nicht die „echte“ Therapie, sondern sie erhalten Gespräche, die wie eine Therapie aussehen. Weiterlesen