Ab April 2017 gelten die neuen Psychotherapie-Richtlinien. Ein Psychotherapeut muss 200 Minuten (3 h und 20 min.) pro Woche telefonisch erreichbar sein. Mindestens muss er 25 Minuten am Stück telefonisch erreichbar sein, also z.B. je 50 Minuten von Montag bis Donnerstag. Der Psychotherapeut muss der Kassenärztlichen Vereinigung seine Erreichbarkeit mitteilen. (Text & Bild: © Dunja Voos)
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Neue Psychotherapie-Richtlinie gilt ab 1. April 2017: Versorgung neu strukturiert
KVNO aktuell, Praxisinfos, 2.5.2017
Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 7.3.2017
Aktualisiert am 7.5.2017