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Aktuelle Seite: Startseite / Begriffe / Vertrags-Psychotherapeuten müssen 200 Min. pro Woche telefonisch erreichbar sein

Vertrags-Psychotherapeuten müssen 200 Min. pro Woche telefonisch erreichbar sein

07.05.2017 von Dunja Voos 2 Kommentare

Ab April 2017 gelten die neuen Psychotherapie-Richtlinien. Ein Psychotherapeut muss 200 Minuten (3 h und 20 min.) pro Woche telefonisch erreichbar sein. Mindestens muss er 25 Minuten am Stück telefonisch erreichbar sein, also z.B. je 50 Minuten von Montag bis Donnerstag. Der Psychotherapeut muss der Kassenärztlichen Vereinigung seine Erreichbarkeit mitteilen. (Text & Bild: © Dunja Voos)

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Link:

Neue Psychotherapie-Richtlinie gilt ab 1. April 2017: Versorgung neu strukturiert
KVNO aktuell, Praxisinfos, 2.5.2017

Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 7.3.2017
Aktualisiert am 7.5.2017

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Kategorie: Begriffe, Psychotherapie, Psychotherapiepraxis

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Dunja Voos meint

    07.05.2017 um 11:00

    Liebe Frau Balke,
    vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich bin gespannt, wie sich das alles weiter entwickeln wird. Ich denke, in der Realität wird alles bleiben wie bisher, weil die Therapeuten ja sowieso schon „bis zum Anschlag“ arbeiten.
    Viele Grüße, Dunja Voos

  2. Beatrice Balke meint

    07.05.2017 um 10:28

    Ja wäre schön, wenn die Kassen diese Bereitschaft, dann auch vergüten würden.
    Einen Zwang zur unbezahlten Arbeit kann es ja wohl kaum geben. Außerdem, wenn alle möglichen Termine belegt sind, schafft diese Regelung auch keine
    neuen Therapieplätze, ganz im Gegenteil … Eine adäquate Bezahlung für alle Leistungen, die wir Psychotherapeuten bringen, besonders in der Anfangsphase der Therapie, wäre mehr als überfällig. Wie kommt es, dass der Bericht für den Gutachter den Privatpatienten nach dem realen Aufwand mit dem 3,5-fachen des Kassensatzes berechnet werden darf? Dann müssten die Kassen den realen Aufwand wohl auch zahlen müssen.
    Grüsse, Dipl.Psych.Beatrice Balke

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