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Ein Vertrags-Psychotherapeut (also ein Psychotherapeut mit Kassensitz) muss 200 Minuten (= 3 Stunden und 20 Minuten) pro Woche telefonisch erreichbar sein. Mindestens muss er 25 Minuten am Stück telefonisch erreichbar sein, also z.B. je 50 Minuten von Montag bis Donnerstag. Der Psychotherapeut muss der Kassenärztlichen Vereinigung seine Erreichbarkeit mitteilen.
Praxis-Info „Psychotherapie-Richtlinie“: Neu: Telefonische Erreichbarkeit.
https://api.bptk.de/uploads/bptk_praxis_info_psychotherapie_richtlinie_1_Auflage_ueberarbeitete_Fassung_Juli_2017_01_5ffab50ac0.pdf
Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 7.3.2017
Aktualisiert am 9.1.2024
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Liebe Frau Balke,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Ich bin gespannt, wie sich das alles weiter entwickeln wird. Ich denke, in der Realität wird alles bleiben wie bisher, weil die Therapeuten ja sowieso schon „bis zum Anschlag“ arbeiten.
Viele Grüße, Dunja Voos
Ja wäre schön, wenn die Kassen diese Bereitschaft, dann auch vergüten würden.
Einen Zwang zur unbezahlten Arbeit kann es ja wohl kaum geben. Außerdem, wenn alle möglichen Termine belegt sind, schafft diese Regelung auch keine
neuen Therapieplätze, ganz im Gegenteil … Eine adäquate Bezahlung für alle Leistungen, die wir Psychotherapeuten bringen, besonders in der Anfangsphase der Therapie, wäre mehr als überfällig. Wie kommt es, dass der Bericht für den Gutachter den Privatpatienten nach dem realen Aufwand mit dem 3,5-fachen des Kassensatzes berechnet werden darf? Dann müssten die Kassen den realen Aufwand wohl auch zahlen müssen.
Grüsse, Dipl.Psych.Beatrice Balke