Ärzte und Psychotherapeuten, die als Selbstständige Heilbehandlungen anbieten, sind umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz. Ausführliche und verständliche Erläuterungen finden Sie auf der Website der Praxis Freiberufler-Beratung.
§ 4 Umsatzsteuergesetz Nr. 14.a)
„Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden“ (… sind von der Umsatzsteuer befreit). https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
„Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden“ (… sind von der Umsatzsteuer befreit). https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html
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