Psychotherapeuten sind von der Umsatzsteuer befreit

Ärzte und Psychotherapeuten, die als Selbstständige Heilbehandlungen anbieten, sind umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz: „Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden“ (… sind von der Umsatzsteuer befreit). https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html. Dabei muss es sich um „Heil-Behandlungen“ führen. Coachings, Supervisionen oder Wellnessprogramme sind umsatzsteuerpflichtig. Ausführliche und verständliche Erläuterungen findest Du auf der Website der Praxis Freiberufler-Beratung.

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