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Ärzte und Psychotherapeuten, die als Selbstständige Heilbehandlungen anbieten, sind umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a Umsatzsteuergesetz. Ausführliche und verständliche Erläuterungen finden Sie auf der Website der Praxis Freiberufler-Beratung.
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