
„Brauche ich einen Gewerbeschein, wenn ich meine Psychotherapie-Praxis eröffne?“ Nein. „Der Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten ist seiner Natur nach ein freier Beruf und kein Gewerbe“ steht auf der Website des Innenministeriums NRW (Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW. Dasselbe gilt für ärztliche Psychotherapeuten). Siehe auch: Merkblatt Umsatzsteuer und Gewerbesteuer bei Heilberufen (PDF)
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Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 12.7.2015
Aktualisiert am 16.1.2022
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