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Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) 1999 gibt es den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP). Seine Aufgabe ist es, Gutachten darüber zu erstellen, ob ein Psychotherapieverfahren wissenschaftlich anzuerkennen ist oder nicht. Diese Aufgabe ist im Paragraph 11 des Psychotherapeutengesetzes festgehalten. Der WBK besteht aus sechs Ärzten aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatische Medizin und Kinderpsychiatrie sowie aus sechs Psychologischen Psychotherapeuten. Der WBP hat Regeln erarbeitet, nach denen die Wirksamkeit von Psychotherapieverfahren untersucht werden soll.
dieser beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 26,3,2008
aktualisiert am 22.1.2024