Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) 1999 gibt es den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP). Seine Aufgabe ist es, Gutachten darüber zu erstellen, ob ein Psychotherapieverfahren wissenschaftlich anzuerkennen ist oder nicht. Diese Aufgabe ist im Paragraph 11 des Psychotherapeutengesetzes festgehalten.
6 Ärzte und 6 Pychologen arbeiten zusammen
Der WBK besteht aus sechs Ärzten aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatische Medizin und Kinderpsychiatrie sowie aus sechs Psycholgischen Psychotherapeuten. Die Bundesärztekammer war Geschäftsführer der WBP während der ersten Amtsperiode bis 2003. Jetzt ist die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bis 2008 zuständig.
Strengere Regeln für die Psychotherapieforschung
Der WBP hat gerade neue Regeln erarbeitet, nach denen die Wirksamkeit von Psychotherapiemethoden untersucht werden soll. Dies kann man im Deutschen Ärzteblatt vom 22.2.2008 nachlesen.
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