Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie (WBP)

Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) 1999 gibt es den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP). Seine Aufgabe ist es, Gutachten darüber zu erstellen, ob ein Psychotherapieverfahren wissenschaftlich anzuerkennen ist oder nicht. Die...

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