„Guten Tag, Frau Doktor“, begrüßt mich mein HNO-Arzt, als ich geschwächt, hypochondrisch und mit Wahnsinns-Ohrenschmerzen seinen Raum betrete. „Lassen Sie bitte das ‚Doktor‘ weg“, entgegne ich, „wenn ich krank bin, ist der Titel total unpassend.“ Ich fühle mich elend. Eine Mittelohrentzündung! Was gibt es Schlimmeres? Der Arzt tätschelt beruhigend meine Hand. „Das wird schon wieder!“ Ich lasse mir das Ohr ausspülen und stelle mich ziemlich an dabei. Alle zwei Sekunden fragt der Arzt mich, ob’s noch geht. Danach geht’s mir besser. Meine Kräfte kehren zurück. Ein bisschen Scham steigt auf ob meines Verhaltens. Wenn ich krank bin, dann bin ich einfach krank.
„Klient“ kann man nur sein, wenn man sich so fühlt
Viele Patienten wollen nicht „Klienten“ sein. Wer krank ist, braucht Zuwendung. Er braucht jemanden, der ihm Entscheidungen abnimmt, ihn stützt, tröstet, aufbaut. „Patient“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Der, der Geduld hat“. Im Wartezimmer sitzen viele Patienten, die mit großer Geduld warten. Selbst entscheiden und „gleichberechtigt“ sein können viele Patienten erst wieder, wenn es ihnen besser geht.
Wer eine Panikattacke hat oder tief depressiv ist, der fühlt sich sehr wenig klientig. Dem macht es auch nichts aus, sich nicht auf Augenhöhe mit dem Therapeuten zu fühlen – im Gegenteil: Er freut sich, wenn er aufgefangen und gehalten wird. „Regression im Dienste des Ichs“ heißt dieser Zustand. Ich würde mich freuen, wenn es wieder mehr Patienten und weniger Kunden gäbe. Will ich Kunde sein, dann geh‘ ich zu Aldi.
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Dieser Beitrag erschien erstmals am 13.9.2013
Aktualisiert am 26.7.2017
Ein bisschen ist es wie in der Sendung mit der Maus: Manchmal tun sich grundlegende Fragen auf. Da wurde mir als Fachärztin für Arbeitsmedizin (mit Zusatztitel „Psychotherapie“) immer gesagt: „Arbeitsmediziner zählen in Nordrhein-Westfalen nicht zur Unmittelbaren Patientenversorgung (UPV) [Anmerkung: Seit 2018 nun doch]. Daher gibt es für Sie auch keine lebenslange Arztnummer.“ Einen Eintrag ins Arztregister übrigens auch nicht. Trotz der vermeintlichen Patientenferne des Arbeitsmediziners flattert mir jetzt ein Brief ins Haus. Ich werde verpflichtet, am organisierten Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein teilzunehmen. Und schwups, ist man dann doch nicht mehr so patientenfern. Und: Es gibt sogar eine Arztnummer. Da frag ich doch gleich mal nach.
„Seit dem 1.4.2017 lautet Ihre Lebenslange Arztnummer (LANR)“: [siebenstellige Zahl plus zwei unterstrichene Zahlen].“ Ich rufe bei der KV an und frage, ob diese Nummer nun wirklich mir gehört. So halb, lautete die Antwort. „Die ersten sieben Ziffern bleiben Ihre, wenn Sie noch einen Facharzttitel erwerben. Nur die letzten beiden Ziffern zeigen an, dass die Arztnummer zum Notfalldienst der KV gehört.“ Die letzten beiden Ziffern geben immer den Fachbereich an, z.B. steht die „01“ für Allgemeinmedizin. So ist das also.
Das war KV-isch.
„Nennen Sie uns Ihre Gehaltsvorstellung“, heißt es aus der Personalabteilung eines Krankenhauses. Was sagt man da? Hier nun eine kleine Verdienst-Liste für Fachärzte für Psychosomatische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapeuten aufzustellen. (Beachte: „Gehalt“ = Lohn im Angestelltenverhältnis, „Einnahmen“ = Umsatz in der eigenen Praxis, „Gewinn“ = Einnahmen minus Ausgaben, „Honorar“ = das Geld, das der Arzt/Therapeut von einem Patienten erhält).
„Die meisten Psychotherapeuten in eigener Praxis erlangen ein Gehalt von 75.000-80.000 € pro Jahr“ (Auskunft einer Mitarbeiterin der Apobank).
„Grundsätzlich kann man sagen, dass die Unikliniken meist die höchsten Gehälter zahlen. Das Grundgehalt des Assistenzarztes in den ersten zwei Berufsjahren liegt zwischen ca. 4.300 € und 4.400 € Brutto.“ (Quelle: www.praktischarzt.de)
Honorararzt: „Die Verdienstmöglichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich. Doch sind Stundenhonorare in Höhe von 70 bis 90 Euro hier durchaus realisierbar.“ (Quelle: www.aerztezeitung.de)
Tarifverträge:
Assistenzarzt im 1. Jahr ca. 4300 € pro Monat
Facharzt im 1. Jahr ca. 5600 €
Oberarzt im 1. Jahr: ca. 7100 €
Auf-/Abgerundet von Quelle: https://www.praktischarzt.de
Diskussion auf Twitter:
Johannes Liedtke: „Quartalsabrechnung gut genutzter Psychotherapie Einzelpraxis 33k €-36k €. Reine Gruppenpraxis > 50k €. Erfahrungswerte aus >70 Abrechnungen/Qt.“
@SabineMaur antwortet: „Das sind aber die spitzenreiter inkl strukturzuschlag. durchschnittswerte um die 20-25k/quartal.“