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Aktuelle Seite: Startseite / Ärzte / Was kostet eine Sitzung Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Analytische Psychotherapie?

Was kostet eine Sitzung Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Analytische Psychotherapie?

10.05.2017 von Dunja Voos 3 Kommentare

Das Honorar für psychotherapeutisch tätige Ärzte richtet sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), wenn der Arzt einen „Kassenpatienten“ behandelt, also einen Patienten, der in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert ist. Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gibt es die EBM-Liste „Psychotherapie“, die im Kapitel Arztgruppen-EBM zu finden ist. Bei Privatpatienten richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Psychologische Psychotherapeuten erhalten ihr Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), die der GoÄ entspricht. (Text und Bild: Dunja Voos)

Kosten für eine Psychotherapiesitzung, Stand 2016:

  • Tiefenpsychologische Einzeltherapie (Kurzzeit, EBM-Nr. 35200): 87,77 €
  • Tiefenpsych. Einzeltherapie (Langzeit, EBM-Nr. 35201): 87,77 €
  • Analytische Einzeltherapie (EBM-Nr. 35210): 87,77 €
  • Probatorische Sitzung (EBM-Nr. 35150): 64,81 €
  • Bericht an den Gutachter (EBM-Nr. 35131): 56,25 €

Bei Privat Versicherten gilt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Kapitel G (Neurologie, Psychiatrie): 800-887, entspricht der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP):

Es gilt üblicherweise der 2,3fache Satz, der hier auch aufgeführt ist:

  • GOÄ-Nr. 808: Einleitung einer Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TfP) oder Einleitung einer Analytischen Psychotherapie (AP) (einschließlich Gutachterverfahren): 53,64 €
  • GOÄ-Nr. 860: Biografische Anamnese zur Einleitung einer Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder Analytischen Psychotherapie: 123,33 €
  • GOÄ-Nr. 861: Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (Einzel): 92,51 €
  • GOÄ-Nr. 863: Analytische Psychotherapie (Einzel): 92,51 €
Kapitel B: Grundleistungen: VI: Berichte, Briefe (2,3-facher Satz):

  • GOÄ-Nr. 80 (statt GOÄ-Nr. 808): Schriftliche gutachterliche Äußerung, 40,23 €
  • GOÄ-Nr. 85: Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung -, je angefangene Stunde Arbeitszeit: 67,02 €

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Gebührenordnung der Ärzte (GoÄ)

Dieser Beitrag erschien erstmals am 1.1.2011
Aktualisiert am 10.5.2017

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Kategorie: Ärzte, Begriffe, Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychotherapiepraxis Stichworte: Psychoanalyse, Psychotherapie

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Franziska S. meint

    09.01.2015 um 9:33

    Lieber Werner Weis,

    es wäre besser gewesen, wenn Sie sich erstmal über das, was Sie hier schreiben, erkundigt hätten. Der Staat zahlt rein gar nichts, was die Ausbildung zum Psychotherapeuten angeht. D.h. der Therapeut muss erstmal mind. 20.000 Euro selbst aufbringen, zudem muss man in der Ausbildung ca. 1,5 Jahre in psychiatrischen/psychotherapeutischen Einrichtungen entweder ohne Lohn oder für ca. 600 Euro brutto seine praktische Tätigkeit absolvieren. Wenn man sich dann niederlassen möchte, muss man noch ca. 50.000 Euro für einen Kassensitz zahlen. Und ich habe in diese Rechnung noch nicht die Bafög Schulden des vorangegangenen 5 Jährigen Psychologie-Studiums einberechnet. Ein Psychotherapeut mit Approbation muss sich anschließendregelmäßig fortbilden, was auch jährlich zu nicht geringen zusätzlichen Kosten führt, da man seine therapeutische Fertigkeiten eben leider nicht vom Patienten lernt.
    Wenn Sie mir nicht glauben, einfach mal googeln, dann lassen sich in Zukunft auch undifferenzierte Äußerungen verhindern… (z.B. http://www.zeit.de/2014/46/psychotherapeuten-ausbildung-erfahrungsberichte-arbeitsbedingungen)

    Grüße, Franziska S.

  2. Werner Weis meint

    03.01.2015 um 20:53

    Was ist jetzt krass ??? Das ein Psychotherapeut soviel verdient, seine Schulung letztendlich vom Staat bezahlt wurde und er dir ja nur behilflich sein kann bei dem Umgang mit deinen Problemen..
    ODER ist es krass, dass ein Handwerksmeister seine Schulung zum Meistertitel selber bezahlen muss und wenn er mit seiner Arbeit fertig ist, auch alles funktionieren muss. Es kommt aber selten vor, dass ein Klempnermeister 60,00 Euro plus Mwst. verlangt. Vielleicht im Notdienst.
    ABER, ein Handwerker muss über viele Maschinen verfügen, muss immer auf dem neuesten Stand der Technik sein ( Vom wissen und vom Werkzeug her) Ein Therapeut>>> der lernt von seinen Patienten. Der Eine hat es so gemacht >> war gut, der Andere hat es so gemacht, war nicht so gut, müssen wirs halt so machen wie der Erste

  3. Christian S. meint

    03.07.2014 um 19:22

    Krass!

    Meine letzten Hadwerkerrechnungen (Klempner und Heizungsinstallateur) wiesen mir über 60 EUR / (Meister-)Std. zzgl. MWSt aus (plus Anfahrts- und Materialkosten natürlich).

    Meine letzten Rechnungen bei Akademikern (Privatrechnung homöopathischer Internist, Steurberater und Rechtsanwalt sahen ganz anders aus, z.B. letzte Rechtsanwaltskosten (Zeithonorarvereinbaqrung) 375 EUR / Std. zzgl. MWSt)! Ich möchte auch anmerken, dass ich diesen Stundensatz bezogen auf die Qualifikation und Aufgabe des Anwalts auch als angemessen ansehe (ich arbeite auch nicht umsonst).

    Ich wusste bisher nicht, wie billig Psychotherapie ist, frage mich auch, wie jemand v.a. nach so langer Ausbildung (erst Unistudium, dann teuere Analyseausbildung) davon überhaupt angemessen leben kann, bzw. warum das jemand überhaupt macht …

    Jetzt sehe ich meinen Therapeuten schon irgendiwe mit anderen Augen …

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