
Wer bei der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) die Ausbildung zum Psychoanalytiker macht, beendet diese mit einem Abschluss-Kolloquium. Die DPV steht für die Psychoanalyse mit vier Sitzungen pro Woche im Liegen auf der Couch. Um den Abschluss machen zu können, müssen je zwei Patienten überwiegend viermal pro Woche zur Psychoanalyse gekommen sein. Was aber, wenn ein Patient, also ein sogenannter „Ausbildungsfall“, sich nicht auf die Couch legen will bzw. kann? Ist dann der Abschluss möglich?
Nachfragen
Die Ausbildung ist immer ein bisschen schwierig, weil man den „passenden Patienten“ braucht. Manche Patienten können sich aus den verschiedensten Gründen nicht auf die Couch legen. Ob man mit einem Fallbericht über einen „sitzenden Patienten“ ins Abschlusskolloquium gehen kann, fragt sich so mancher Ausbildungskandidat. Es ist meines Wissens möglich – wie es jedoch das eigene Ausbildungsinstitut hält, müsste man erfragen.
Den Druck nicht weitergeben
Häufig ist es eine Kunst, den Druck, den man als Ausbildungskandidat hat, nicht auf den Patienten weiterzugeben, sondern alles als Übungs- und Verstehensfeld anzusehen. Psychoanalyse führt immer zu konflikthaften Situationen und auch zu Druck. Daher kann es sehr sinnvoll sein, schon während der Ausbildung auch Meditationstechniken zu erlernen. „Nur die Ruhe bewahren und analysieren, analysieren, analysieren“, hörte ich einmal einen Analytiker sagen.
Das Hier und Jetzt beständig bewusst zu untersuchen, egal wie verstrickt oder gebannt man ist, ist oft schwierig. Doch nach einer befriedigenden Sitzung hat man oft das Gefühl: „Dafür hat es sich gelohnt. Egal, was sonst noch ist oder auch in der Ausbildung passieren wird – diese Sitzung war so hilfreich und hat so viel Sinn ergeben, sie war so berührend, dass es für alles andere entschädigt.“
Um die (privatrechtliche) DPV-Ausbildung abschließen zu können, muss man zwei Patienten à 300 Stunden behandelt haben. Bei der ärztlichen Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammern bzw. bei der Ausbildung der Psychologen nach den Psychotherapeutenkammern gemäß Psychotherapeutengesetz (PTG) sind es nur 2-mal 250 Stunden.
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Dieser Beitrag wurde erstmals verfasst am 8.7.2018
Aktualisiert am 7.11.2018
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