71 Wie wird man Psychoanalytiker? Eigene Praxis gründen = zu Notdiensten verpflichtet werden (Ärzte)

Neu: „Die Verpflichtung zur Teilnahme am ärztlichen Notdienst habe ihre rechtfertigende Grundlage ausschließlich in der Zulassung als Vertragsarzt, erläuterte das Bundessozialgericht (BSG)“ (Dezember 2018, Quelle: rsw.beck.de und BSG-Urteil vom 12.12.2018 – B 6 KA 50/17 R).

(Möglicherweise veraltet seit Dez. 2018): Wer Arzt ist und als angehender Psychoanalytiker eine Praxis eröffnet, der wird auch zu hausärztlichen Notdiensten verpflichtet – auch, wenn man nur eine Privatpraxis hat (Nordrhein-Westfalen) und auch, wenn man jahrelang keine Praxiserfahrung in der Medizin hatte. Allein die ärztliche Approbation reicht, um verpflichtet zu werden, wenn man eine eigene Praxis hat. Auch als Alleinerziehende und auch mit einer Teilzeitstelle in der Klinik muss man dann am hausärztlichen Notdienstsystem teilnehmen.

Vertretung

Es gibt jedoch gute Vertretungssysteme, auch, wenn man dafür zahlen muss, aber es ist alles organisiert. Im Kölner Westen erledigt der Ärztliche Notdienst Köln-West Pulheim e.V. alles. Will man dort eintreten, weil man nicht selbst die Notdienste durchführen möchte, muss man eine Aufnahmegebühr von ca. 500 € zahlen. Dann folgen monatliche Beiträge, bei mir sind es 115 €, da ich nur halbtags in meiner Praxis tätig bin (Stand: vor 2020).

Lange Dienste

Die Bereitschaftsdienste dauern montags, dienstags und donnerstags von 19-7 Uhr, mittwochs und freitags von 13 Uhr bis morgens um 7 Uhr und am Wochenende von 7 bis 7 Uhr. Die Wochenenden sind besonders anstrengend. (Beispiel NRW, vor 2020)

Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner schreibt im Deutschen Ärzteblatt 2009: „Die Pflicht zur Teilnahme am ärztlichen Notdienst besteht für alle Vertragsärzte. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese haus- oder fachärztlich tätig sind. … Dies hat das Bundessozialgericht erst im Februar 2008 in einem Urteil bestätigt (Az.: B 6 KA 13/06 R). Die Pflicht zur Teilnahme am ärztlichen Notdienst ergebe sich aus dem Zulassungsstatus der Ärzte als Vertragsärzte im Rahmen der gesetzlichen Kran­kenversiche­rung. Dieser Status erfordere es, auch außerhalb der üblichen Sprechstunden für die vertragsärztliche Versorgung zur Verfügung zu stehen.“

Und im Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen steht:
§ 30 Nr. 2 HeilBerG
„Die Kammerangehörigen, die ihren Beruf ausüben, haben …
grundsätzlich am Notfalldienst teilzunehmen, wenn sie ambulant ärztlich oder zahnärztlich tätig sind …“
https://www.aekno.de/page.asp?pageID=5234

In manchen Bundesländern müssen Privatärzte keinen Notdienst machen, z.B. in Baden-Württemberg: https://www.kvbawue.de/praxis/notfalldienst/dienstpflicht-organisation/

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Link für Nordrhein-Westfalen:

Gemeinsame Notdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und Ärztekammer Nordrhein

Weitere interessante Links:

Verpflichtender Bereitschaftsdienst für alle Vertragsärzte – coliquio-Ärzte diskutieren über das BSG-Urteil (Jahr 2015, Az.: B 6 KA 41/14 R), https://www.coliquio-insights.de/bereitschaftsdienst-bsg-urteil/

Bereitschaftsdienstordnung in Thüringen wird geändert. Dezember 2018 / 02:10 Uhr. thueringer-allgemeine.de

Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 25.1.2018

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