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Viele alleinerziehende Ärztinnen vermeiden es, Stellen anzunehmen, an denen sie Bereitschaftsdienste („Dienste“) ableisten müssen. Doch wer sich als alleinerziehende Mutter mit einer Privatpraxis z.B. in Nordrhein-Westfalen niederlässt, wird früher oder später verpflichtet, am ärztlichen Notdienst teilzunehmen. Sind Sie Ärztin und alleinerziehende Mutter und haben sich mit dem Thema befasst? Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Ich bin gespannt auf Ihre Kommentare.