Rot-weißer Umschlag für den Psychotherapie-Gutachter

Stellt ein Psychotherapeut bei der gesetzlichen Krankenkasse den Antrag, dass die Kosten für eine Analytische Psychotherapie (AP) oder tiefenpsychologisch fundierte Langzeittherapie (LZT) übernommen werden sollen, muss er einen Bericht für den Gutachter schreiben. Dieser Bericht ist anonym. Er enthält nur eine Chiffrenummer. Diese besteht aus dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Patienten sowie seinem Geburtsdatum, also z.B. für Alexander Zittrig, geboren am 9.6.1977 = Chiffre Z090677. Rechts unten in das freie Feld gehört während der Ausbildung der Stempel des Ausbildungsinstituts. Ansonsten stempelt dieses Feld der Therapeut selbst ab.

Der rot-weiße Umschlag soll nur von Vertrags-Psychotherapeuten benutzt werden und von Ärzten und Psychologen, die eine Psychotherapie-Ausbildung an einem Institut mit Ambulanz machen. Privat-Psychotherapeuten, die nach dem Kostenerstattungsverfahren arbeiten, sollen diesen Umschlag nicht benutzen. Ihr Bericht geht nämlich nicht an einen Gutachter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), sondern an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).

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Dieser Beitrag wurde erstmals verfasst am 1.2.2015
Aktualisiert am 31.3.2018

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