
Wer Psychoanalytiker werden möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Die DPV-Ausbildung führt zum Berufsziel „Psychoanalytiker DPV“. Es gelten die Ausbildungsrichtlinien der DPV. Ärzte und Psychologen (und auch Akademiker anderer Fachrichtungen) können diese Ausbildung machen – entweder als einzige Ausbildung oder in Kombination mit der staatlichen Aus- bzw. Weiterbildung zum Psychoanalytiker. Der Vorteil der DPV-Ausbildung sind hohe Standards, die internationale Anerkennung und die Zugehörigkeit zu einer Vereinigung. Das Institut, das diese Ausbildung in Nordrhein-Westfalen anbietet, ist die Psychoanalytische Arbeitsgemeinschaft Köln-Düsseldorf e.V. (PSAG). Die DPV-Institute bieten sowohl die DPV-Ausbildung als auch die staatlichen Aus-/Weiterbildungen an.

Psychologen können die staatliche Ausbildung zum Psychoanalytiker nach dem Psychotherapeutengesetz (PTG) machen (siehe Bundespsychotherapeutenkammer). Diese Ausbildung ist sozusagen die Grundausbildung und unabhängig von einer Vereinigung. Diese Ausbildung kann allein oder in Kombination mit der DPV-Ausbildung gemacht werden. Am Ende gibt es einmal die staatliche Prüfung vor dem Landesprüfungsamt der Psychotherapeutenkammer und – nach einer DPV-Ausbildung – das Abschlusskolloquium bei der DPV.

Ärzte können die Weiterbildung nach der Ärztlichen Weiterbildungsordnung (WBO, siehe Bundesärztekammer) machen – entweder allein oder z.B. in Kombination mit der DPV-Ausbildung. Die Ausbildungskriterien der DPV sind strenger als die der Ärztekammer. Für den Arzt gilt grundsätzlich die Weiterbildungsordnung seines Bundeslandes, zu finden auf den Websites der Landesärztekammern. Die Psychoanalyse-Weiterbildung und auch die DPV-Ausbildung kann nach Erhalt der Ärztlichen Approbation (3. Staatsexamen) begonnen werden. Am Ende kann der Arzt jedoch nur als Ärztlicher Psychoanalytiker anerkannt werden, wenn er auch einen Facharzttitel der Unmittelbaren Patientenversorgung trägt. Auch der Arzt kann gleichzeitig die DPV-Ausbildung zum Psychoanalytiker und die staatliche Psychoanalyse-Weiterbildung machen oder nur eines von beidem. Die Abschlussprüfung bei der DPV nennt sich „Kolloquium“, die Abschlussprüfung nach der Weiterbildungsordnung ist eine staatliche, mündliche Prüfung vor der Ärztekammer.







Möglichkeiten (Beispiel DPV)
- Nur DPV-Ausbildung für Ärzte (z.B. ohne Facharzttitel), Psychologen, Akademiker.
- Nur staatliche Ausbildung „Psychoanalyse“ für Psychologen.
- Nur staatliche Weiterbildung „Psychoanalyse“ für Ärzte.
- Staatliche Ausbildung und DPV-Ausbildung kombiniert für Psychologen.
- Staatliche Weiterbildung und DPV-Ausbildung kombiniert für Ärzte.
Die „DPV-Ausbildung“ heißt umgangssprachlich generell „Ausbildung“ – sowohl für Ärzte als auch für Psychologen. Bei Psychologen spricht man auch bei dem staatlichen Ausbildungsweg von einer „Psychoanalyse-Ausbildung“. Bei Ärzten ist der staatliche Weg eine „Weiterbildung“, die zum Zusatztitel „Psychoanalyse“ führt.
Der Psychologe erhält erst zum Abschluss der Psychotherapie-Ausbildung seine Approbation, also die Erlaubnis, Patienten allein zu behandeln. Der Arzt hat mit dem 3. Medizinischen Staatsexamen bereits eine Approbation. Die Weiterbildung führt dazu, dass der Arzt sich in Kombination mit einem Facharzttitel (der unmittelbaren Patientenversorgung) „Psychoanalytiker“ nennen und auch mit den Kassen abrechnen darf.
Akademiker anderer Fachrichtungen auf dem Weg zum Psychoanalytiker
Auch Akademiker, die nicht Ärzte oder Psychologen sind, können bei Eignung Psychoanalytiker werden, z.B. bei der DPV. Auch sie nennen sich nach dem-Abschluss „Psychoanalytiker (DPV)“ bzw. „Laienanalytiker“. Allerdings dürfen sie während und nach der Ausbildung nur Selbstzahler behandeln. Als Grundlage dafür brauchen sie eine staatliche Behandlungserlaubnis, die durch die Prüfung zum „Heilpraktiker Psychotherapie“ erreicht wird. Die DPV-Ausbildung selbst und die Abschlussprüfung bei der DPV („Kolloquium“) sind für angehende „Laienanalytiker“ jedoch dieselben wie für Ärzte und Psychologen auch.
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Dieser Beitrag wurde am 8.5.2017 veröffeentlicht.
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