Nicht wenige Ärzte glauben, sie könnten mit der Psychoanalyse-Weiterbildung erst beginnen, wenn sie einen Facharzttitel der Unmittelbaren Patientenversorgung (UPV) haben. Doch es reicht das 3. Staatsexamen, um mit der Psychoanalyse-Weiterbildung zu beginnen. Die Ärztekammer Nordrhein schreibt: „Die Zusatzweiterbildung kann jedoch bereits absolviert werden, ohne dass die Anerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung vorliegt“ (Schreiben vom 2.11.2016). Einen „Facharzt der unmittelbaren Patientenversorgung“ (UPV) braucht man erst, wenn man die Abschlussprüfung ablegen will.
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