Kurz bevor ich noch vor meiner ärztlichen Psychotherapieprüfung meine Privatpraxis eröffnete, fragte ich mich, ob mir als Ärztin der Titel „Heilpraktiker (HP) für Psychotherapie“ irgendwelche Vorteile bringen würde. Ich rief bei der Ärztekammer an und erhielt die Auskunft, dass der HP Psychotherapie sozusagen schon in der Vollapprobation mit inbegriffen ist. Als vollapprobiertem Arzt liegt einem die Behandlungserlaubnis vor. Auch psychotherapeutische Gespräche darf man als Privatarzt durchführen – man kann sie ohne Psychotherapie-Titel eben nur nicht mit privaten oder gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Manchmal bringen Patienten spontan Fotos mit in die Psychotherapie. Wie kann man als TherapeutIn damit umgehen? Welche Fragen wirft das auf? Warum machen Patienten das? Es gibt auch Therapeuten, die ihre Patienten dazu ermuntern, einmal Fotos aus ihrer Kindheit mitzubringen. Auch das ist sehr spannend. Einen ausführlichen Text zu diesem Thema hat der Psychoanalytiker Tilmann Moser im Jahr 2013 im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht. Wer der Frage nach den Fotos in der Psychotherapie nachgehen möchte, dem sei dieser Text wärmstens empfohlen: Tilmann Moser: Anstrengende Wiederbegegnung. Deutsches Ärzteblatt, PP 2013; 12(8): 352-355.