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Medizin im Text

Rund um Psychoanalyse :: Worte statt Pillen

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Selbstzahler in der Psychotherapie: So bekommt man sein Geld

Psychotherapeuten in Privatpraxen behandeln oft Selbstzahler. Häufig meint man schon am Telefon zu hören, von welchem Patienten man sein Honorar sicher erhalten wird und von welchem nicht. Doch trotz bester Menschenkenntnis kann man immer wieder Überraschungen erleben. Als Selbstzahler kommen häufig Menschen, denen es finanziell relativ gut geht. Viele wirken zuverlässig, zahlen dann am Ende „aus psychodynamischen Gründen“ aber doch nicht. Es melden sich auch Menschen aus sozial schwachen Schichten als Selbstzahler an – und man ist überrascht: Das Honorar kommt oft von den Patienten besonders zuverlässig, von denen man es am wenigsten erwartet hätte. Wie kann man sein Honorar sicherstellen?

Anfangs möchte man als Psychotherapeut vielleicht noch die Welt retten und bietet Patienten ein Gespräch an, bei denen schon im Erstgespräch fraglich ist, ob man sein Honorar erhalten wird. „Nur wenn es dir selbst finanziell gut geht, kannst du ein guter Arzt sein“, hörte ich in der Akupunkturschule in Sri Lanka. Mit der Zeit lernt man, der Versuchung zu widerstehen, jedem helfen zu wollen. Schon am Telefon entscheidet man sich auch nach dem Gefühl, ob man sein Honorar erhalten wird, für oder gegen einen Patienten.

So mancher Psychotherapeut hält die ein oder andere Sitzung aus „Nächstenliebe“ kostenlos ab. Auch in der Psychotherapie-Aus- und Weiterbildung ist man geneigt, kostenlose Sitzungen anzubieten, um die erforderliche Mindest-Sitzungszahl zu erreichen, was jedoch rechtlich aus Wettbewerbsgründen schwierig ist. Etwa 40 € sollte man mindestens schon berechnen. Arbeitet man im Kostenerstattungsverfahren, bietet man die probatorischen Sitzungen vielleicht ebenfalls kostenlos an, damit der Patient überhaupt eine Chance hat, aufgenommen zu werden.

Schon in der ersten oder zweiten Sitzung sollte man über die Ausfallhonorarregelung sprechen, denn der Patient sollte informiert sein, bevor man ein Ausfallhonorar berechnet.

Nachweise sind wichtig

Wichtig ist ein Nachweis, dass der Patient in der Praxis war. Denn zahlt der Patient nicht, so kann man zwar mahnen und mit rechtlichen Schritten drohen, aber der Patient kann leicht sagen: „Sie können mir ja gar nicht nachweisen, dass ich bei Ihnen war.“ Daher führen manche Kollegen eine Unterschriftenliste, auf der sie den Patienten nach jeder Sitzung unterschreiben lassen. Andere bitten den Patienten, zu jeder Sitzung das Geld in bar mitzubringen. Gerade am Anfang zahlt man vielleicht oft Lehrgeld, aber der Ärger ist ein großer Meister und man wird immer besser darin, dafür zu sorgen, dass man sein Honorar auch wirklich erhält.

Wenn die Praxis dann angelaufen ist und man einige Patienten hat, kann man natürlich auch einen Abrechnungsservice beauftragen wie z.B. medas.de (Link ist nicht gesponsert).

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  • Arbeiten nach dem Kostenerstattungsverfahren

Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 4.8.2017
Aktualisiert am 12.1.2023

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