„Zahlt die Krankenkasse eine Psychoanalyse?“ Eine heikle Frage. In der Sprache der Krankenkassen kommt das Wort „Psychoanalyse“ nicht vor. Es wird von „Analytischer Psychotherapie“ (AP) gesprochen, was ich verwirrend finde, da ich an den Begriff „Analytische Psychologie“ Von Carl Gustav Jung denke. „Analytische Psychotherapie“ heißt in der Krankenkassensprache: Es werden bis zu 300 Sitzungen gezahlt, die dreimal pro Woche im Sitzen oder Liegen durchgeführt werden. (Text & Bild: © Dunja Voos)
Freiheit
Der Begriff „Psychoanalyse“ bedeutet jedoch (abgesehen von den finanziellen Grenzen) mehr Freiheit: Die Psychoanalyse im Liegen auf der Couch findet mindestens dreimal, oft auch vier- oder fünfmal pro Woche statt und endet erst dann, wenn Psychoanalytiker und Patient der Meinung sind, dass die Psychoanalyse beendet werden kann. Eine Psychoanalyse in diesem Sinne wird von den Krankenkassen nicht gezahlt.
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