Psychoanalytiker*in werden bei der DPV

Wer die Psychoanalyse an einem Institut der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) erlernen möchte, der muss sich erst einmal einsortieren. (Akademiker aus anderen Fachrichtungen als Medizin oder Psychologie können gerne hier weiterlesen: „Nicht nur für Ärzte und Psychologen“.) Als Basis dient den Ärzten die Weiterbildungsordnung zum Psychoanalytiker nach der Ärztekammer (unabhängig von der DPV), sodass der Arzt (Facharzt der unmittelbaren Patientenversorgung) später als Psychoanalytiker im Kassensystem arbeiten kann. Zusätzlich haben viele Ärzte und Psychologen auch das Ziel, später einmal „DPV-Analytiker“ zu sein, also der Vereinigung anzugehören.

An den DPV-Instituten kann man zeitgleich sowohl die staatlich geregelte Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung (WBO) der Psychotherapeutenkammer bzw. der Ärztekammer machen als auch die privatrechtlich geregelte DPV-Ausbildung. Früher hieß die staatliche Ausbildung zum Psychoanalytiker für Psychologen die „Ausbildung nach dem PTG (Psychotherapeutengesetz)“. Es gilt jeweils die WBO des Bundeslandes, in dem man die Weiterbildung macht bzw. in dem man seine Praxis hat.

Während nach der ärztlichen Weiterbildungsordnung „Psychoanalyse“ nur die Einzeltherapie ausreichte, muss nach der neuen Weiterbildungsordnung 2020 auch noch eine gruppenanalytische Weiterbildung absolviert werden. Wer ausschließlich die DPV-Ausbildung machen möchte, braucht keine Gruppentherapieausbildung, kann aber mit ausschließlichem DPV-Abschluss nur mit Selbstzahlern arbeiten.

Seit Einführung des Studiengangs „Psychotherapie“ nennt sich die Psychoanalyse-Weiterbildung auch bei Psychologen nun „Weiterbildung“ – früher sprach man von einer staatlich geregelten „Ausbildung“. Heute sind die Psychologen nach dem Studiengang „Psychotherapie“ direkt approbiert, also zur Patientenbehandlung zugelassen. Die Weiterbildung zum Psychoanalytiker ist dann also tatsächlich eine „Weiterbildung“. Die „pure“ DPV-Ausbildung nach den privatrechtlichen Standards der DPV wird weiterhin „Ausbildung“ genannt.

Möchte ein Arzt den Titel „Psychoanalyse“ nach der staatlich geregelten Weiterbildung tragen, benötigt er als Basis einen Facharzttitel der unmittelbaren Patientenversorgung (wozu seit 2018 auch die Arbeitsmedizin gehört). Die Weiterbildung selbst selbst kann jedoch schon gleich nach dem 3. Staatsexamen Medizin begonnen werden, also noch während man sich in einer Facharztweiterbildung befindet. Möchte man keinen Facharzttitel anstreben, reicht es, die DPV-Ausbildung zu machen, um „Psychoanalytiker (DPV)“ zu werden (siehe „Laienanalytiker werden“). Damit kann man jedoch nicht über die Krankenkassen abrechnen, sondern ist auf Selbstzahler angewiesen.

Die Ausbildung zum DPV-Psychoanalytiker wird immer „Ausbildung“ genannt, egal, ob man sie als Arzt oder Psychologe oder als Akademiker einer anderen Fachrichtung macht. Sie ist unabhängig von Ärzte- und Psychotherapeutenkammern. Sie ist privatrechtlich organisiert.

Der „Psychotherapieausschuss“ (PTA) eines DPV-Instituts ist für die Weiterbildung gemäß Psychotherapeuten- bzw. Ärztekammern zuständig. Für die Ausbildung nach den DPV-Richtlinien ist der örtliche Ausbildungsausschuss (öAA) des Instituts bzw. der zentrale Ausbildungsausschuss (zAA) der DPV zuständig.

Sich für ein Institut entscheiden

Viele entscheiden sich für eine Psychotherapie- oder Psychoanalyse-Ausbildung, weil sie selbst bereits eine Psychotherapie oder Psychoanalyse als Patient*in gemacht haben. Es mag die Frage auftauchen: „Kann ich Psychotherapeut*in oder Psychoanalytiker*in werden, obwohl ich selbst so ‚gestört‘ oder traumatisiert bin?“ Doch vielleicht kannst Du gerade deshalb Psychotherapeut*in/Psychoanalytiker*in werden, weil Du weißt, wie sich psychischen Leid anfühlt und weil Du möglicherweise hilfreiche Wege für Dich gefunden hast.

Das Wichtigste in der Psychotherapie-/Psychoanalyse-Ausbildung ist aus meiner Sicht die Selbsterfahrung bzw. die Lehranalyse. „Lehranalyse“ heißt, dass man zu einem Lehranalytiker geht und dort selbst (noch einmal) eine Psychoanalyse macht. Bei der psychoanalytischen Ausbildung z.B. bei der DPV beginnst Du erst nach zwei Jahren, eigene Patienten psychoanalytisch zu behandeln. Wenn Du einen guten Selbsterfahrungsleiter oder einen guten Lehranalytiker gefunden hast, ist das aus meiner Sicht das Wichtigste. Manche suchen sich zuerst den Lehranalytiker aus und dann das Institut oder die Gesellschaft, bei dem/bei der sie sich bewerben möchten. Meistens werden Lehranalysen nur anerkannt, wenn der Lehranalytiker aus der Gesellschaft oder Vereinigung ist, der auch das Ausbildungsinstitut angehört. Wer als Patient eine Psychoanalyse beginnt, kann unter Umständen diese Psychoanalyse auch in eine Lehranalyse umwandeln, wenn der Psychoanalytiker auch als Lehranalytiker arbeitet. Im Gegensatz zur Patientenanalyse, die meistens von den Krankenkassen gezahlt wird, muss man die Lehranalyse selbst bezahlen. Viele nehmen dafür einen Kredit auf.

Bei der DPV findet die Lehranalyse viermal pro Woche statt.

Ein Institut wählen

Zu den psychoanalytischen Ausbildungsinstituten, die der Internationalen Psychoanalytischen Vereinigung (ipa.world) angeschlossen sind, gehören zum Beispiel die Deutsche Psychoanalytische Vereinigung, DPV, und die Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft, DPG. An den Instituten der DPV und DPG kannst Du in der Regel auch eine Aus-/Weiterbildung zur tiefenpsychologischen Psychotherapeutin machen. An den Instituten DPV und DPG lernst Du die Psychoanalyse nach Sigmund Freud (1856-1939) und deren Weiterentwicklungen kennen.

Die Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie e.V. (DGIP) orientiert sich an den Theorien von Alfred Adler (1870-1937). Auch hier ist eine psychotherapeutische/psychoanalytische Ausbildung möglich. Wer sich besonders für die Analytische Psychologie von Carl Gustav Jung (1875-1961) interessiert, kann sich an einem Institut der Deutschen Gesellschaft für Analytische Psychologie (DGAP) ausbilden lassen. Daneben gibt es verschiedene freie psychoanalytische Institute.

Die Deutschen Gesellschaften haben in vielen Großstädten Deutschlands ihre Ausbildungsinstitute. Aus den Websites der Ausbildungsinstitute geht hervor, ob sie ein gesellschaftszugehöriges oder ein sogenanntes „freies“ Institut sind. „Frei“ heißen Institute dann, wenn sie nicht zu einer der deutschen Gesellschaften (DPV, DPG, DGAP, DGIP) gehören.

Alle staatlich anerkannten psychoanalytischen Ausbildungsinstitute gehören dem Dachverband DGPT (Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie e.V.) an. Hier können Psychologen und Ärzte die psychotherapeutische/psychoanalytische Weiterbildung nach den Regularien der Ärztekammern bzw. Psychotherapeutenkammern machen. Wer sich sicher ist, dass er später nicht im System der gesetzlichen Krankenkassen arbeiten möchte, kann auch fernab davon eine Ausbildung allein nach den privatrechtlichen Regularien z.B. der DPG oder DPV machen.

Ob man sich für die DPG, DPV, DGIP, DGAP oder ein freies Institut entscheidet, hängt wahrscheinlich hauptsächlich vom Sympathie-Faktor und den eigenen Vor-Erfahrungen ab.

Viele runden ihre psychologisch-psychotherapeutische Ausbildung bzw. ärztliche Weiterbildung mit einer DPV- oder DPG-Ausbildung zum Psychoanalytiker/zur Psychoanalytikerin ab. Die Ausbildung nach DPV-Standards ist aufwendig, weil z.B. die Lehranalyse 4-mal pro Woche stattfindet (ansonsten normalerweise 3-mal pro Woche). Auch die Patientenbehandlungen im Rahmen der DPV-Ausbildung finden 4-mal pro Woche statt, während bei der Ausbildung nach staatlichen PTG- oder WBO-Standards (PTG = Psychotherapeutengesetz, WBO = Weiterbildungsordnung) Frequenzen von 2- bis 3-mal pro Woche ausreichen.

Mit „hochfrequent“ werden in der DPV Analysen bezeichnet, die vier oder fünf Mal pro Woche stattfinden. Im sonstigen Sprachgebrauch gilt auch die dreistündige Analyse bereits als „hochfrequent“.

Übrigens: Bei der IPU-Berlin, der privaten Hochschule für Psychoanalyse, kann man sich nicht zum Psychoanalytiker ausbilden lassen. Hier kann man zwar den Titel „Bachelor“ (BA) oder „Master of Arts (MA) Psychologie“ erwerben, doch mit dem Abschluss ist man kein Psychoanalytiker. Die Psychoanalyse-Ausbildung/-Weiterbildung schließt sich an das Studium an und kann nur an einem Institut absolviert werden.

Weiterbildungsordnung und Institutsanforderungen können unterschiedlich sein

„Aber in der Weiterbildungsordnung steht doch, dass ich nur X Stunden Behandlung brauche! Warum sagt das Institut mir jetzt, ich brauche mehr Stunden?“ Die Weiterbildungsordnung (WBO) ist so etwas wie ein orientierender Leitfaden. Die Richtlinien der Ausbildungsinstitute selbst können davon abweichen und höhere Anforderungen stellen. Hier ist es sinnvoll, die Bedingungen der verschiedenen Institute miteinander zu vergleichen. Wenn man z.B. 2*300 Behandlungsstunden für einen Abschluss bei der DPV braucht, dann kann man sich als Arzt dennoch bei der Ärztekammer zur Prüfung anmelden, wenn man 2*250 Behandlungsstunden vorweisen kann.

Buchtipp:

Michael Koenen, Rupert Martin
Wege und Umwege zum Beruf des Psychotherapeuten
Entwicklungsprozesse psychotherapeutischer Identität
Psychosozial-Verlag 2013
Die Kölner Psychoanalytiker Michael Koenen und Rupert Martin (beide DPV) beschreiben alltagsnah, welche Bedingungen Ärzte und Psychologen heute vorfinden, wenn sie Psychotherapeut bzw. Psychoanalytiker werden wollen. Sie werfen einen Blick auf die Verhaltenstherapie und stellen sie der Psychoanalyse gegenüber. Michael Koenen und Rupert Martin haben Ausbildungskandidaten interviewt und stellen sehr lebendig dar, wie es den angehenden Psychotherapeuten und Psychoanalytikern heute geht und warum sich der oft beschwerliche Weg lohnt.

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