
Wer die Psychoanalyse bei der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) erlernen möchte, der muss sich erst einmal einsortieren. (Akademiker aus anderen Fachrichtungen als Medizin oder Psychologie lesen bitte hier weiter: „Nicht nur für Ärzte und Psychologen“), Als Basis dient den meisten Ärzten die Weiterbildungsordnung zum Psychoanalytiker nach der Ärztekammer (unabhängig von der DPV), sodass der Arzt (Facharzt der unmittelbaren Patientenversorgung) später als Psychoanalytiker in unserem Kassensystem arbeiten kann. Zusätzlich haben viele Ärzte und Psychologen auch das Ziel, später einmal „DPV-Analytiker“ zu sein, also der Vereinigung anzugehören. An den DPV-Instituten kann man zeitgleich sowohl die Aus-/Weiterbildung nach dem Psychotherapeutengesetz bzw. nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer machen als auch die DPV-Ausbildung.
Man kann gleichzeitig die Ausbildung zum Psychoanalytiker nach dem Psychotherapeutengesetz („PTG“) bzw. die Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung (WBO) für Ärzte machen als auch die Ausbildung zum DPV-Psychoanalytiker. Wer beide Wege geht, geht im Grunde nur einen Weg, indem er die Ausbildung nach den Richtlinien der DPV mit vier Behandlungsstunden pro Woche macht (statt nur drei Stunden, wie nach PTG oder WBO vorgeschrieben). Gemäß der Weiterbildungsordnung 2020 kommt auch noch Gruppenerfahrung hinzu. Wer ausschließlich die DPV-Ausbildung machen möchte, braucht keine Gruppenerfahrung, kann aber mit ausschließlichem DPV-Abschluss auch nicht im Kassensystem arbeiten.
Aus- oder Weiterbildung?
Psychologen können eine „Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PTG)“ zum Psychoanalytiker machen, während sich dies bei Ärzten „Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung“ nennt,
Dies ändert sich jedoch durch die Einführung des Studiengangs „Psychotherapie“. Durch diese Neuerung nennt sich die Psychoanalyse-Ausbildung auch bei Psychologen nun „Weiterbildung“, da sie direkt nach dem Studiengang „Psychotherapie“ als Psychotherapeuten approbiert sind.
Möchte ein Arzt den Zusatztitel „Psychoanalyse“ erwerben, benötigt er die Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung und einen Facharzttitel der unmittelbaren Patientenversorgung (die Weiterbildung selbst kann jedoch schon gleich nach dem 3. Staatsexamen Medizin begonnen werden).
Der Arzt macht die ärztliche Weiterbildung nach der Weiterbildungsordnung (WBO) der Landesärztekammer, der Psychologe nach dem Psychotherapeutengesetz (PTG) und nach der Psychotherapeuten Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV).
Die Ausbildung zum DPV-Psychoanalytiker wird jedoch immer „Ausbildung“ genannt, egal, ob man sie als Arzt oder Psychologe oder als Akademiker einer anderen Fachrichtung macht. Sie ist unabhängig von Ärzte- und Psychotherapeutenkammern. Sie ist privatrechtlich.
Für Ärzte in der Weiterbildung: Die Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer ist nur eine Mindest-Vorgabe („Muster-Weiterbildungsordnung“). Entscheidend für den angehenden Psychoanalytiker ist die WBO seines Bundeslandes, also die WBO der Landesärztekammer. Diese wiederum ist eine Orientierung für die Institute. Die Institute können in ihren eigenen Regularien jedoch noch höhere Anforderungen stellen als die Landeskammer. Es gelten schließlich die Vorgaben des Instituts.
Der „Psychotherapieausschuss“ (PTA) eines DPV-Instituts ist für die Ausbildung nach der Psychotherapeuten Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV) bzw. für die Weiterbildung nach den Vorgaben der Ärztekammer zuständig.
Für die Ausbildung nach den DPV-Richtlinien ist der örtliche Ausbildungsausschuss (öAA) des Instituts bzw. der zentrale Ausbildungsausschuss (zAA) der DPV zuständig (siehe: www.dpv-psa.de/ausbildung/broschuere/die-deutsche-psychoanalytische-vereinigung).
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