
Wenn Sie Arzt sind, noch keinen Facharzttitel haben und Psychoanalytiker werden wollen, können Sie mit der Weiterbildung „Psychoanalyse“ schon beginnen. Das ist vielen nicht bewusst, denn die Ärztekammern schreiben verwirrenderweise: „Voraussetzung zum Erwerb des Zusatztitels Psychoanalyse ist ein Facharzt der unmittelbaren Patientenversorgung“ (UPV-Facharzt). Dieser Satz hat zur Folge, dass viele Ärzte sich nicht zur Psychoanalyse-Weiterbildung anmelden, weil sie meinen, mit dem Begriff „Erwerb“ sei auch schon die Weiterbidlung (also das Erlernen) selbst gemeint. (Text & Bild: © Dunja Voos)
Wer es nicht mehr bis zum Facharzt schafft, der kann auch „einfach“ „DPV-Analytiker“ werden, also den Titel „Psychoanalyse“ nach den Richtlinien der DPV erwerben. Er kann dann zwar später keine Kassenpatienten behandeln, aber er darf sich „Psychoanalytiker (gemäß DPV)“ nennen.
Approbation (3. Staatsexamen) reicht
Bei Psychologen reicht ein abgeschlossenes Psychologiestudium, um mit der Psychoanalyse-Ausbildung zu beginnen. Viele glauben, bei Ärzten sei dies anders. Sowohl Ärzte als auch manche Psychoanalytiker selbst glauben: Ärzte dürfen erst mit der Psychoanalyse-Weiterbildung beginnen, wenn sie eine 5-jährige Facharztweiterbildung hinter sich haben. Doch so ist es zum Glück nicht: Auch bei Ärzten reicht das 3. Staatsexamen, also die Approbation als Arzt, um mit der Psychoanalyse-Weiterbildung beginnen zu können.
Mit dem Begriff „Erwerb“ ist sozusagen der abschließende „Einkauf des Zusatztitels“ gemeint. Erst, wenn man die Abschlussprüfung „Psychoanalyse“ machen will, geht das nur in Kombination mit einem Facharzttitel auf dem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung. Der Zusatztitel „Psychoanalyse“ darf nur getragen werden, wenn man auch einen UPV-Facharzt-Titel trägt. Der „Erwerb des Wissens“, also die Psychoanalyse-Weiterbildung selbst, ist ohne Facharzttitel möglich. Das ist bei anderen Fachrichtungen genauso: Wer „Kardiologe“ werden will, beginnt mit der kardiologischen Weiterbildung schon während der Weiterbildung zum Internisten.
Bei „Nein“ nochmal nachfragen.
Fragen Sie bei Ihrer Landesärztekammer und bei Ihrem Institut genau nach. Normalerweise können Sie die staatliche Weiterbildung zum Analytiker bereits durchlaufen, auch, wenn Sie NOCH keinen Facharzttitel haben. Man kann die Weiterbildung „Psychoanalyse“ z.B. gut kombinieren mit der Weiterbildung zum Facharzt für Psychosomatische Medizin. Die Kataloge sind inhaltlich zu großen Teilen deckungsgleich. Und natürlich kann man bei Interesse auch einfach die DPV-Ausbildung machen – ganz ohne Facharzt. Hier ist man jedoch später auf Selbstzahler angewiesen, da man sich als „DPV-Analytiker“ ohne staatliche Prüfung nicht ins Kassensystem eingliedern kann. Akademiker, die nicht Psychologe oder Arzt sind, können ebenfalls die DPV-Ausbildung machen – sie nennen sich später „Laienanalytiker“. Dieser Weg ist äußerst beschwerlich, aber möglich. Es ist hier insbesondere eine finanzielle Frage. Aber auch das Gefühl, nicht richtig dazuzugehören, ist für viele angehende Laienanalytiker schwierig.
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