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Aktuelle Seite: Startseite / Ärzte / 30 Wie wird man PsychoanalytikerIn? Vorstufe „Psychotherapeut“ bei Ärzten

30 Wie wird man PsychoanalytikerIn? Vorstufe „Psychotherapeut“ bei Ärzten

10.02.2015 von Dunja Voos 2 Kommentare

psychotherapeut_werden

(Beitrag speziell für Ärzte:) Wer Internist wird, arbeitet bereits in der Weiterbildung als Arzt in der Inneren Medizin. Doch offiziell darf er sich noch nicht „Internist“ nennen. Er sagt dann: „Ich bin internistisch tätig.“ Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes darf sich nur derjenige als „Psychotherapeut“ bezeichnen, der eine abgeschlossene Ausbildung hat. Der Psychologe, der eine Ausbildung zum Psychotherapeuten macht, nennt sich während des praktischen Ausbildungsteils „Psychotherapeut in Ausbildung (PiA)“. Doch was ist mit den Ärzten, die den Zusatztitel „Psychotherapie“ und/oder „Psychoanalyse“ erlangen wollen?

Ärzte sind keine PiA

Manche Ärzte, die Psychoanalytiker werden wollen und nicht bereits Psychiater oder Facharzt für Psychosomatische Medizin sind, machen zuerst die Weiterbildung zum Zusatztitel „Psychotherapie“. Der Begriff „PiA“, also „Psychotherapeut in Ausbildung“ wird jedoch nur für Psychologen verwendet. Bei Ärzten werden die Begriffe Ausbildung und Weiterbildung differenziert verwendet. Die „Psychotherapie-Ausbildung“ für Ärzte ist korrekt ausgedrückt eine „Weiterbildung“. Man könnte die Ärzte ja „AiWP – Arzt in Weiterbildung zum Psychotherapeuten“ nennen, aber das klingt ein bisschen zu umständlich. Der Verband psychotherapeutisch tätiger Kassenärzte (VPK) greift viele Fragen zu diesem Thema auf.

Patientenbehandlungen sind Teil der Ausbildung

Bereits in der Ausbildung zum ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten behandelt der angehende Therapeut Patienten unter Supervision. Ab wann darf, kann oder will man sagen, man sei Psychotherapeut? Da gibt es das Psychotherapeutengesetz, die Psychotherapierichtlinien, die Vorgaben der Ärztekammer, der Psychotherapeutenkammer und die Richtlinien der einzelnen Ausbildungsinstitute, die das klar definieren: Als Psychotherapeut darf man sich erst nach abgeschlossener Aus-/Weiterbildung bezeichnen. Der angehende Psychotherapeut ist gehalten, seine Patienten darauf hinzuweisen, dass er sich noch in der Weiterbildung befindet. Die Weiterbildung zum Psychotherapeuten dauert drei bis fünf Jahre, die Ausbildung/Weiterbildung zum Psychoanalytiker dauert je nach Umständen fünf bis zehn Jahre.

Verwandte Artikel in diesem Blog:

  • 31 Wie wird man PsychoanalytikerIn? Couchgeschwister

Link:

Verband psychotherapeutisch tätiger Kassenärzte (VPK)

Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 20.9.2014
Aktualisiert am 12.6.2016

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Kategorie: Ärzte, Psychoanalyse, Psychoanalytiker_Werden, Psychotherapie, Psychotherapiepraxis Stichworte: Psychoanalyse, PsychoanalytikerInWerden

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Dunja Voos meint

    21.09.2014 um 18:25

    Liebe Frau Günther,

    ja, durch diese Ausbildungsgänge blickt keiner mehr durch. Jede Erkenntnis musste ich mir mühselig erarbeiten, gerade auch zur Praxisgründung. Die Unterschiede, die zwischen Psychologen und Ärzten gemacht werden, sind teilweise wirklich abstrus …

  2. Marion Günther meint

    21.09.2014 um 11:48

    Machen wir uns nichts vor: um psychotherapeutisch (egal in welchem Verfahren) veraantwortungsvoll tätig zu werden, benötigen ALLE (egal ob Arzt oder Psychologe) eine Ausbildung (durchaus sogar im klassischen Sinn zu verstehen)!

    Doch das deutsche System ist hier etwas kurios:

    Kurios zum Ersten:
    Ärzte machen (in der Regel unter halbwegs existenzsichernden Bedingungen) eine WEITERbildung (als seien sie schon psychotherapeutisch ausgebildet), Klinische Psychologen machen (zumeist unter existenziell nicht abgesicherten Bedingungen) eine AUSbildung (als könnten sie noch nichts, obwohl die meisten durch den klinischen Schwerpunkt, Praktika während des Hauptstudiums bzw. Masterstudiums usw. in der Regel viel mehr psychotherapeutische Kompetenzen bereits mit in die „Ausbildung“ mitbringen als die meisten Ärzte in die Weiterbildung).

    Kurios zwei:
    Wer als Psychologe nach §5 PsychThG eine Ausbildung absolviert, kann dies nur in EINEM Richtlinenverfahren tun (Fachkunde wird in EINEM Richtlinenverfahren durch die vertiefte Ausbildung, die mit dem Staatsexamen beim jeweils zuständigen Landesprüfungsamt für Medizin abschließt, erworben, s. auch § 95c Satz 1 SGB V). Eine weitere Fachkunde ist NICHT vorgesehen.
    Ein Psychologischer Psychotherapeut als Verhaltenstherapeut muss bis zum Ruhestand Verhaltenstherapeut bleiben, ein tiefenpsychologisch-fundierter Psychologischer Psychotherapeut kann KEINE Fachkunde in Psychoanalyse erwerben (eben anders als tiefenpsychologisch-fundiert ausgebildete Ärztliche Psychotherapeuten durch die weitere Zusatzbezeichnung „Psychoanalyse“ – die sogar ins Arztregister eingetragen wird).
    Nur die Psychologen, die nach der Übergangsregelung des PsychThG approbiert wurde, dürfen und können mehrere Fachkunden erwerben.

    Alles SEHR seltsam, wie die Psychotherpie und ihre Ausübung (und Ausbildung) in Deutschland geregelt ist. Zu vestehen ist dies für einen Psychotherapeuten nicht.

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