Es gibt zahlreiche Akademiker und Akademikerinnen, die nach Abschluss ihres Studiums eine Ausbildung in einem psychotherapeutischen Gebiet absolviert haben. Viele sind weder Psychologen noch Ärzte, aber sie sind psychotherapeutisch tätig – häufig im Kostenerstattungsverfahren. Doch hier haben die AkademikerInnen viele Kämpfe auszutragen: Beispielsweise hat die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz eine Therapeutin aufgefordert, die Bezeichnung „Praxis für Psychotherapie“ zu streichen (Quelle damals: BAPt). Hier setzen sich Juristen des Berufsverbandes akademischer PsychotherapeutInnen e.V. (BAPt) für die betroffene Therapeutin ein. Es gibt viele weitere gute Gründe für eine Mitgliedschaft. Weitere Infos liefert die BAPt-Website.
Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 5.11.2014
Aktualisiert am 5.2.2021
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