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Aktuelle Seite: Startseite / Ärzte / 15 Wie wird man Psychoanalytiker? Das Vorkolloquium (Beispiel DPV)

15 Wie wird man Psychoanalytiker? Das Vorkolloquium (Beispiel DPV)

01.11.2014 von Dunja Voos Kommentar verfassen

Die Psychoanalyseausbildung beginnt mit der eigenen Lehranalyse. Etwa zwei (oder drei oder vier …) Jahre später kann man das Vorkolloquium machen. Voraussetzung ist, dass man 10 supervidierte Erstgespräche mit Patienten geführt hat und 10 weitere Gespräche schriftlich bestätigt. Das Vorkolloquium findet entweder auf der Frühjahrs- oder der Herbsttagung der DPV statt.

Ein theoretischer Fall wird besprochen

Zum Vorkolloquium (DPV) erhält man einen theoretischen Fall, den man mit anderen Prüfungskollegen etwa eine halbe Stunde lang besprechen kann. Diese Prüfungskollegen können aus demselben Institut und/oder aus anderen Instituten sein. Im gemeinsamen Prüfungsgespräch erzählt man dann, was einem zu dem Fall eingefallen ist und was man dazu aus psychoanalytischer Sicht denkt.

Der Begriff „Zwischenprüfung“ wird häufig gleichbedeutend mit dem Begriff „Vorkolloquium“ verwendet. Einfach gesagt gilt: Das „Vorkolloqium“ ist der Begriff der DPV. Der Begriff „Zwischenprüfung“ wird im Rahmen der staatlichen Psychoanalyseausbildung (bei Psychologen) bzw. -weiterbildung (bei Ärzten) benutzt.

Voraussetzungen zum Vorkolloquium bei der DPV

Die DPV listet die Voraussetzungen zum Vorkolloquium auf der DPV-Website auf. Dort steht:

„Die Zulassung zum Vorkolloquium erfolgt durch den örtlichen Ausbildungsausschuss (öAA) des Institutes oder der Arbeitsgemeinschaft, wenn der Ausbildungsteilnehmer

  • seit mindestens 1,5 Jahren in Lehranalyse ist
  • seit mindestens zwei Semestern an theoretischen Lehrveranstaltungen und Praktika teilgenommen hat
  • am Erstuntersuchungsseminar teilgenommen hat
  • mit Erfolg mindestens 20 eigene psychoanalytische Erstuntersuchungen durchgeführt hat, von denen mindestens 10 von Lehranalytikern supervidiert worden sind und er auf diesem Wege seine Eignung zur klinisch-praktischen Tätigkeit mit Patienten nachgewiesen hat.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung (Vorkolloquium) erhält der Ausbildungsteilenehmer den Status eines Ausbildungskandidaten (AK) der DPV.“

Nach dem Vorkolloquium

Nach dem Vorkolloquium kann man mit Patientenbehandlungen beginnen. Man wird dann in die Therapeutenadressliste des Ausbildungsinstituts aufgenommen. Rufen Patienten dann an, kann man sie zu einem Erstgespräch einladen. Man behandelt den Patienten dann 4-mal pro Woche und am 5. Tag bespricht man seinen Fall mit einem Lehranalytiker der DPV (Supervisor).

Tipp
Wichtig ist es, sich rechtzeitig um die Anmeldung zur Zwischenrüfung/zum Vorkolloquium zu kümmern. Das Vorkolloquium kann um ein halbes Jahr verschoben werden, wenn sich nicht genügend Ausbildungsteilnehmer dafür anmelden. Mit Verzögerungen muss man immer rechnen. Das muss man dann auch finanziell berücksichtigen.

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Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 26.1.2014
Aktualisiert am 7.11.2018

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Kategorie: Ärzte, Psychoanalyse, Psychoanalytiker_Werden Stichworte: DPV, Psychoanalyse, PsychoanalytikerInWerden

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