 
    Da ist man krank, sagt die Stunde ab und der Psychoanalytiker verlangt ein Ausfallhonorar in voller Höhe. „Es ist wie bei einem Kurs in der Volkshochschule“, erklärt der Analytiker. „Wenn Sie da nicht kommen, müssen Sie den Gesamtpreis ja auch zahlen.“ Nach § 615 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) darf der Psychotherapeut ein Ausfallhonorar verlangen. Gerade in der Ausbildung zum Psychoanalytiker kann es aus vielen Gründen schwierig sein, vom Patienten ein Ausfallhonorar zu verlangen. Manchmal fühlt man sich als Ausbildungskandidat nahezu dazu gedrängt, ein Ausfallhonorar zu berechnen, weil es so gelehrt wird. Doch wichtig ist es, die eigenen Gefühle und Phantasien dazu wahrzunehmen und seine eigenen Regelungen zu entwickeln.Weiterlesen
„Gestern habe ich wieder den ganzen Tag Angst gehabt. Ich konnte es kaum aushalten. Ich dachte, ich muss sterben!“ Manche Psychotherapeuten stellen vielleicht diese Frage: „Was wäre denn das Schlimmste, was passieren könnte?“ Manche Patienten fühlen sich durch diese Frage entlastet, weil sie dann feststellen, dass bei genauerer Betrachtung das Schlimmste gar nicht so schlimm ist. Doch wenn die Probleme tiefer liegen, kann es sein, dass man sich noch unverstandener fühlt. Weiterlesen

Eine der größten Herausforderungen in der Psychotherapie ist sicher das Sprechen über sexuellen Missbrauch. Sowohl bei Psychotherapeuten als auch bei den erzählenden Patienten kann es zu einer merkwürdigen „Starre“ kommen – zu flacher Atmung und einem Gefühlsgemisch aus tiefer Scham, Neugier und Verwirrtheit. Das Besprechen der schwierigen Themen kann etwas leichter werden, wenn man sich vorher darauf einstellt, dass solche schwierigen Gefühle auftauchen können. Sie haben möglicherweise auch eine körperliche Grundlage: Beim Sprechen über die Sexualität kann das körperliche sexuelle Empfinden ganz nah sein. Es will vielleicht verdrängt werden und doch kann es sich auf merkwürdige Weise zeigen.Weiterlesen