Irgendwann geht man in der Psychoanalyse-Ausbildung zu einem Seminar, kommt ins Gespräch mit der Sitznachbarin und stellt fest: Wir haben beide denselben Lehranalytiker. „Couchgeschwister“ nennt man die Kollegen, die zum selben Lehranalytiker gehen wie man selbst. Schnell taucht dann die Frage auf: Wie gehe ich mit meinem Couchbruder/meiner Couchschwester um? Die Antworten fallen ganz unterschiedlich aus und hängen auch von der Größe des Instituts ab. Weiterlesen
Wer als Psychoanalytiker eine Praxis eröffnet, braucht (k)ein Praxisschild. Die Regelungen hierzu finden sich für Ärzte in der (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer und für psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer. Für Ärzte gilt: §17 Niederlassung (4) Der Praxissitz ist durch ein Praxisschild kenntlich zu machen. Ärztinnen und Ärzte haben auf ihrem Praxisschild den Namen, die (Fach-) Arztbezeichnung, die Sprechzeiten sowie ggf. die Zugehörigkeit zu einer Berufsausübungsgemeinschaft gem. §18a anzugeben. Weiterlesen