Freitod in der Schweiz: auch bei schweren psychischen Erkrankungen möglich
Die Schweizer Ärztin Dr. Erika Preisig gründete im Jahr 2011 den Verein Lifecircle, um sich weltweit dafür einzusetzen, dass Ärzte ihren Patienten zum Freitod verhelfen dürfen, wenn das Leben nur noch eine Qual ist. Zu dem Verein gehört die Stiftung „Eternal Spirit“, bei der unheilbar kranke Menschen eine Freitod-Begleitung beantragen können. Stimmt der Stiftungsrat zu, können die Betroffenen in die Schweiz reisen, um hier ihr gewünschtes Ende zu finden.
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Links:
https://www.lifecircle.ch/ueber-uns/gruendung-lifecircle
Eternal-Spirit-Foundation: „Eternal SPIRIT engagiert sich dafür, die Legalisierung der Freitodbegleitung in allen Ländern voran zu treiben. … Eternal SPIRIT prüft die Anträge auf Freitodbegleitung, die von Mitgliedern von lifecircle an Eternal SPIRIT gestellt werden und realisiert diese, wenn sie gutgeheissen werden.
Anleitung Verein Life-End:
„Im Gegensatz zu anderen Ländern erlaubt das Schweizer Gesetz Ärzten unter bestimmten Voraussetzungen eine tödliche Dosis eines Barbiturates (Narkosemittel) zu verschreiben. Für die Erfüllung dieser Voraussetzungen sind diverse Dokumente notwendig. Diese zu besorgen, ist Aufgabe der Person, die einen begleiteten Freitod wünscht.“
www.life-end.ch/info-material
https://www.exit.ch/verein/der-verein/geschichte
Freitod-Organisationen sind überlastet
Basler Zeitung, September 2014, von Boris Gygax: „Auch wenig vermögende Menschen hätten die Möglichkeit auf einen Freitod, schiebt Preisig gleich nach. Eternal Spirit habe auch schon für Sozialhilfeempfänger aus Deutschland Sterbehilfe geleistet. Finanziert wird dies dann durch die Stiftung.“