Zusatztitel „Psychotherapie“ (fachgebunden): Was brauche ich als Arzt?
Ärzte mit einer Facharztanerkennung (auch Arbeitsmediziner) können den Zusatztitel „Psychotherapie“ erwerben. Dafür ist kein psychiatrisches Jahr mehr notwendig. Nach der etwa dreijährigen Weiterbildungszeit findet nur eine mündliche Prüfung statt, keine Multiple-Choice-Prüfung. Man kann sich für ein Verfahren entscheiden: entweder für die Verhaltenstherapie (VT) oder für die psychodynamische/tiefenpsychologische Psychotherapie (TP). Die Prüfungstermine bei der Ärztekammer finden dann statt, wenn auch die Facharztprüfungen stattfinden. Der Arzt muss sich selbst zur Prüfung bei der Ärztekammer anmelden.
Bei den verschiedenen Ausbildungsinstituten sieht die Weiterbildung jeweils etwas anders aus. Ich habe meine Weiterbildung bei der Psychoanalytischen Arbeitsgemeinschaft Köln-Düsseldorf (www.psychoanalyse-koeln.org) gemacht. Hier war eine Supervision nach jeder 4. Stunde bei einem Patienten vorgeschrieben. An einem Supervisionstermin kann man – je nach Supervisor – auch zwei Patienten besprechen.
Kann man in der Psychotherapie-Weiterbildung auch Kassenpatienten behandeln?
Während der Weiterbildung kann man über das Ausbildungsinstitut in der Regel auch Kassenpatienten behandeln. Das Behandlungskontingent bestand bei mir aus 225 Stunden, das heißt, ich konnte maximal vier gesetzlich versicherte Patienten à 50 Stunden und einen Patienten à 25 Stunden behandeln. Die von den Ärztekammern geforderten Mindestsitzungen finden sich auf den Websites der Ärztekammern. Krankenkassen rechnen mit dem Ausbildungsinstitut ab – die Therapie kann man als Arzt in den eigenen Praxisräumen durchführen. Man kann natürlich auch Selbstzahler behandeln – Hauptsache, man geht zur Supervision. Einige Ärzte bieten während ihrer Weiterbildung zum Psychotherapeuten Therapiestunden für 40 bis 60 € an.
Am Ende der Weiterbildung findet eine Prüfung vor der Ärztekammer statt. Oft liegen die Prüfungstermine an den Tagen, an denen auch die Facharztprüfungen stattfinden. Die Prüfungs-Termine und die Daten des Anmeldeschlusses können auf der Website der Landesärztekammern abgerufen werden. Zur Prüfung muss man sich selbst anmelden.
Man benötigt zur Prüfungsanmeldung (bei den einzelnen Ärztekammern nachfragen):
- das Facharztzeugnis und – falls vorhanden – die Promotionsurkunde (liegt der Ärztekammer vor, wenn man nicht das Bundesland gewechselt hat)
- einen Dokumentationsbogen oder ein Logbuch über die Ausbildung
- ein Zeugnis des Ausbildungsinstituts
- Gutachten sind zur Anerkennung Psychotherapie-fachgebunden meines Wissens nicht notwendig
Seit Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 darf sich nur derjenige als „Psychotherapeut“ bezeichnen, der eine abgeschlossene Psychotherapie-Weiterbildung hat. Der Psychologe, der eine Ausbildung zum Psychotherapeuten macht, nennt sich während des praktischen Ausbildungsteils „Psychotherapeut in Ausbildung (PiA)“. Doch was ist mit den Ärzten, die den Zusatztitel „Psychotherapie“ und/oder „Psychoanalyse“ erlangen wollen?
Ärzte sind keine PiA. Manche Ärzte, die Psychoanalytiker werden wollen und nicht bereits Psychiater oder Facharzt für Psychosomatische Medizin sind, machen zuerst die Weiterbildung zum Zusatztitel „Psychotherapie“. Voraussetzung ist ein Facharzttitel der unmittelbaren Patientenversorgung – doch auch schon während der Facharztweiterbildung kann mit psychotherapeutischen Ausbildung begonnen werden. Adressen von Ausbildungsinstituten finden sich z.B. auf therapie.de.
Der Begriff „PiA“, also „Psychotherapeut in Ausbildung“ wird nur für Psychologen verwendet. Die „Psychotherapie-Ausbildung“ für Ärzte ist korrekt ausgedrückt eine „Weiterbildung“. Man könnte die in Weiterbildung befindlichen Ärzte ja „AiWP – Arzt in Weiterbildung zum Psychotherapeuten“ nennen, aber das klingt wohl zu umständlich.
Patientenbehandlungen sind Teil der Ausbildung: Bereits in der Ausbildung zum ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten behandelt der angehende Therapeut Patienten unter Supervision. Der angehende Psychotherapeut ist gehalten, seine Patienten darauf hinzuweisen, dass er sich noch in der Weiterbildung befindet. Die Weiterbildung zum Psychotherapeuten dauert drei bis fünf Jahre, die Ausbildung/Weiterbildung zum Psychoanalytiker dauert je nach Umständen fünf bis zehn Jahre.
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Links:
Vereinigung psychotherapeutisch und psychosomatisch tätiger Kassenärzte (VPK)
vpk.info
Beitrag erschien erstmals am 10.5.2013
Aktualisiert am 23.12.2025