Kassensitz – was ist das? Und sind Sie ohne Kassenzulassung eine echte Psychotherapeutin?

Wenn ein Arzt oder Psychotherapeut einen „Kassensitz“ hat, dann heißt das, dass dieser Arzt gesetzlich krankenversicherte Patienten behandelt. Er bekommt sein Geld von der „Kassenärztlichen Vereinigung“ (KV) bzw. als Psychotherapeut von den Krankenkassen direkt. Natürlich kann der Arzt auch Privatpatienten behandeln. Aber auf einem „Kassensitz“ hat er die Pflicht, eine bestimmte Anzahl von Patienten aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu behandeln. Einen Kassensitz muss der Arzt bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragen.

Einen Kassensitz zu bekommen, ist für Ärzte nicht leicht, denn wenn sie „Kassenpatienten“ behandeln wollen, dürfen sie sich nur dort niederlassen, wo noch ein freier Platz ist. Ein Arzt, der „Kassenpatienten“ behandelt, ist ein sogenannter „Vertragsarzt“, weil der mit der Kassenärztlichen Vereinigung einen Vertrag abgeschlossen hat.

Gesperrte Gebiete

Es gibt viele Gebiete, die „gesperrt“ sind für die Ärzte, denn es sollen sich nicht zu viele Ärzte auf engem Raum niederlassen. Schließlich müssen die Ärzte ja auch bezahlt werden. Ist der Bedarf an Ärzten gedeckt, dürfen sich keine weiteren Ärzte niederlassen – wenn sie denn gesetzlich versicherte Patienten behandeln wollen.

Da Kassensitze rar sind, verkaufen alte Ärzte ihren Kassensitz oft für teuer Geld an ihre jungen Nachfolger. In Köln kann der Arzt schon einmal locker 60.000 Euro zahlen, wenn er sich in einem bestimmten Gebiet als Kassenarzt niederlassen will. Das ist wohlgemerkt nur der Preis für den Kassensitz – die Praxis selbst (Raum und Ausstattung) kostet natürlich nochmals zusätzlich Geld. Lesen Sie dazu auch den Beitrag „Niederlassung“ der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein.

Als ich noch keinen Doktortitel hatte, wurde ich manchmal gefragt, ob ich denn eine „echte Ärztin“ sei. Nun erfahre ich eine neue Version: Ohne Kassensitz werde ich oft gefragt, ob ich denn eine echte Psychotherapeutin sei. Ja. Ich bin vom Grundberuf Fachärztin für Arbeitsmedizin. Ich habe Zusatzweiterbildungen in „Psychotherapie“ und „Psychoanalyse“ abgeschlossen. Ich arbeite in meiner Privatpraxis. Das Schlagwort „zugelassen“ ist verwirrend. Die Krankenkassen können einen Psychotherapeuten zur Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten „zulassen“. Das heißt: Die Psychotherapie wird von den Kassen gezahlt. Einen Kassensitz kann man nicht einfach so erwerben. Manchmal gibt es 100 Bewerber, aber es werden nur zwei Kassensitze vergeben.

Manche Psychotherapeuten wollen nicht mit den Kassen zusammenarbeiten, weil sie sich durch die vielen Vorgaben zu eingeschränkt fühlen. Sie geben ihren Kassensitz wieder ab und behandeln nur noch Privatpatienten und Selbstzahler. 

Dieser Beitrag erschien erstmals am 25.1.2014
Aktualisiert am 3.6.2019

3 thoughts on “Kassensitz – was ist das? Und sind Sie ohne Kassenzulassung eine echte Psychotherapeutin?

  1. anonym sagt:

    ??? Leben wir Patienten noch in einem Sozialstaat, wo wir mit unseren fundamentalen Bedürfnissen nach ausreichend körperlicher und seelischer Gesundheit von Medizinern abhängig sind, für die ihre EIGENEN finanziellen Interessen oft zu stark im Vordergrund stehen?
    Hat sich unsere Gesundheitspolitik in den letzten 10 bis 15 Jahren …….. geübt im Weggucken?
    Haben die Verantwortlichen an den basalen Erfordernissen von uns Bürgern vorbeigeplant ???

  2. PP sagt:

    Hallo,
    und wie sieht es mit Neuvergabe von Kassensitzen aus? kenne den Fall in einer ländlichen Region wo die Patienten beim Dermatologen oft bis zu 6 Monaten auf einen Termin warten mussten. Also ganz offensichtlich ein Ärztemangel. Ein Junger Dermatologe, der sich dort niederlassen würde, darf dies eben nicht, weil kein Sitz mehr frei ist. Wen will die Politik eigentlich veräppeln?? Da labert man von der mangelnden Attraktivität des ländlichen Raums für junge Ärzte, dabei werden die die kommen wollen, abgespeist, weil kein Sitz frei wäre.

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