voos@medizin-im-text.de
medizin-im-text.de
praxis-voos.de

Als Praxisraum reicht eine Wohnung aus. Die Bau-Nutzungs-Verordnung (BauNVO) erklärt in §13 ("Gebäude und Räume für freie Berufe", dejure.org), dass ein Freiberufler in "allgemeinen Wohngebieten" einen Raum zur Berufsausübung nutzen darf. Möglichst ruhig soll...
Dieser Beitrag ist nur für Mitglieder sichtbar.
