Wie werde ich Psychoanalytiker*in? Das Vorkolloquium (Beispiel DPV) und der Beginn der Patientenbehandlungen. Wie Patienten finden?
Die Psychoanalyseausbildung beginnt mit der eigenen Lehranalyse. Frühestens eineinhalb Jahre später kann man das Vorkolloquium machen. Voraussetzung ist, dass man 10 supervidierte psychoanalytische Erstgespräche mit Patienten geführt hat und 10 weitere Gespräche schriftlich bestätigt sind. Das Vorkolloquium findet entweder auf der Frühjahrs- oder der Herbsttagung der DPV statt.
Zum Vorkolloquium (DPV) erhält man eine Fallgeschichte, die man mit anderen Prüfungskollegen etwa eine halbe Stunde lang besprechen kann. Diese Prüfungskollegen können aus demselben Institut und/oder aus anderen Instituten sein. Vor etwa zwei bis drei Lehranalytikern kann man dann im gemeinsamen Prüfungsgespräch seine Sichtweise zu dem Fall darstellen.
Der Begriff „Zwischenprüfung“ wird häufig gleichbedeutend mit dem Begriff „Vorkolloquium“ verwendet. Einfach gesagt gilt: Das „Vorkolloqium“ ist der Begriff der DPV. Der Begriff „Zwischenprüfung“ wird im Rahmen der Psychoanalyseausbildung nach den Weiterbildungsordnungen für Psychologen und Ärzte benutzt (siehe Weiterbildungsordnung der Ärztekammer und der Psychotherapeutenkammer).
Die DPV listet die Voraussetzungen zum Vorkolloquium auf der DPV-Website auf. Dort steht:
„Die Zulassung zum Vorkolloquium erfolgt durch den örtlichen Ausbildungsausschuss (öAA) des Institutes oder der Arbeitsgemeinschaft, wenn der Ausbildungsteilnehmer
- seit mindestens 1,5 Jahren in Lehranalyse ist
- seit mindestens zwei Semestern an theoretischen Lehrveranstaltungen und Praktika teilgenommen hat
- am Erstuntersuchungsseminar teilgenommen hat
- mit Erfolg mindestens 20 eigene psychoanalytische Erstuntersuchungen durchgeführt hat, von denen mindestens 10 von Lehranalytikern supervidiert worden sind und er auf diesem Wege seine Eignung zur klinisch-praktischen Tätigkeit mit Patienten nachgewiesen hat.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der Zwischenprüfung (Vorkolloquium) erhält der Ausbildungsteilenehmer den Status eines Ausbildungskandidaten (AK) der DPV.“
Ausbildungsteilnehmer und Ausbildungskandidat
Bei der Deutschen Psychoanalytischen Vereinigung (DPV) gibt es die Begriffe „Ausbildungsteilnehmer“ (AT) und „Ausbildungskandidat“ (AK, englisch: „Candidate“). Ausbildungsteilnehmer haben gerade mit der Ausbildung begonnen und stehen noch vor dem Vorkolloquium. Sie sind in der Lehranalyse, dürfen aber noch keine Patienten psychoanalytisch behandeln. Nach dem Vorkolloquium sind es dann „Ausbildungskandidaten“ – sie dürfen nun Patienten (sogenannte „Ausbildungsfälle“, englisch: „Training Cases“) unter Supervision behandeln. Der Ausbildungskandidat schließt seine DPV-Ausbildung nach einigen Jahren mit dem „Kolloquium“ auf der Herbst- oder Frühjahrstagung ab und darf sich dann nach Bestehen der Prüfung „Psychoanalytiker (DPV)“ (umgangssprachlich: „DPV-Analytiker“) nennen.
Nach dem Vorkolloquium
Nach dem Vorkolloquium kann man mit Patientenbehandlungen beginnen. Man behandelt den Patienten dann 4-mal pro Woche. Nach jeder vierten Stunde stellt man den Fortgang der Therapie einem Supervisor vor, der den Fall begleitet. Wichtig ist es, sich rechtzeitig um die Anmeldung zur Zwischenrüfung/zum Vorkolloquium zu kümmern. Das Vorkolloquium kann um ein halbes Jahr verschoben werden, wenn sich nicht genügend Ausbildungsteilnehmer dafür anmelden. Mit Verzögerungen muss man immer rechnen. Das muss man dann auch finanziell berücksichtigen.
Patienten finden
Nicht nur Patienten suchen nach Therapeuten, sondern auch Therapeuten sind darauf angewiesen, dass ihre Patienten sie finden. Es ist oft besonders schwierig, wenn der Psychotherapeut keine Kassenzulassung hat und nicht in einer Klinik arbeitet. Ärzte oder Kliniken in der Umgebung der eigenen Praxis suchen oft händeringend nach Therapeuten, mit denen sie zusammenarbeiten können. Da kann es sinnvoll sein, sich eine sympathische Hausarztpraxis oder Tagesklinik auszusuchen und sich dort persönlich vorzustellen. Kommt eine Zusammenarbeit mit der Praxis zustande, füllt sich der Terminkalender relativ bald.
Patienten finden einen Psychotherapeuten oder Psychoanalytiker heute auch über deren Beiträge auf Twitter, Facebook und Co. Eine eigene Website ist für die Patienten-Akquise Gold wert – ebenso der Eintrag in Therapeuten-Datenbanken wie z.B. therapie.de.
Die zukünftigen Patienten freuen sich, wenn sie online einen ersten Eindruck über den Therapeuten gewinnen können. Wertvoll ist auch ein Eintrag der Praxisadresse bei „Google-Maps“: Patienten, die einen Ort plus „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“ bei Google eingeben, finden die eigene Praxis dann schneller. Wer als Arzt oder Psychologe in einer Privatpraxis arbeitet, kann auch gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen aufnehmen (siehe „Kostenerstattungsverfahren“). Es lassen sich jedoch auch Selbstzahler und Privatpatienten finden. In der Psychoanalyse-Ausbildung kann man als Arzt (auch während der Weiterbildung zu einem Facharzt) oder als Psychologe gesetzlich versicherte Patienten häufig über das Ausbildungsinstitut abrechnen.
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Dieser Beitrag wurde erstmals veröffentlicht am 26.1.2014
Aktualisiert am 21.7.2022