Wenn gesetzlich versicherte Patienten eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten beginnen, der mit den Kassen zusammenarbeitet, dann müssen die Psychotherapeuten dem Hausarzt einen Bericht über die Psychotherapie schicken (es sei denn, der Patient will das nicht): „Die einen Versicherten behandelnden Leistungserbringer (Anmerkung: also hier: die Psychotherapeuten) sind verpflichtet, den Versicherten nach dem von ihm gewählten Hausarzt zu fragen und diesem mit schriftlicher Einwilligung des Versicherten, die widerrufen werden kann, die in Satz 1 (Anmerkung: also z.B. Diagnose und therapeutisches Vorgehen) genannten Daten zum Zwecke der bei diesem durchzuführenden Dokumentation und der weiteren Behandlung zu übermitteln.“ 5. Sozialgesetzbuch (SGB V), § 73 Kassenärztliche Versorgung, 1b, https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__73.html [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Berichtspflicht: Psychotherapeuten müssen Hausarzt informieren
Psychotherapiepraxis
Ärzte können mit Zusatzweiterbildung „Psychoanalyse“ direkt nach Approbation beginnen
Nicht wenige Ärzte glauben, sie könnten mit der Psychoanalyse-Weiterbildung erst beginnen, wenn sie einen Facharzttitel der Unmittelbaren Patientenversorgung (UPV) haben. Doch es reicht das 3. Staatsexamen, um mit der Psychoanalyse-Weiterbildung zu beginnen. Die Ärztekammer Nordrhein schreibt: „Die Zusatzweiterbildung kann jedoch bereits absolviert werden, ohne dass die Anerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung vorliegt“ (Schreiben vom 2.11.2016). Einen „Facharzt der unmittelbaren Patientenversorgung“ (UPV) braucht man erst, wenn man die Abschlussprüfung ablegen will. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Ärzte können mit Zusatzweiterbildung „Psychoanalyse“ direkt nach Approbation beginnen
Therapieziele in der Psychotherapie
Psychotherapeuten müssen in Psychotherapieanträgen Therapieziele formulieren. Typische Ziele sind zum Beispiel:
- Reduktion der Symptomatik
- Verbesserung des Schlafs
- Verbesserung des Essverhaltens
- Erhöhung der Belastbarkeit
- Alkohol-/ Medikamentenentwöhnung sowie Sicherung der Abstinenz
- Verbesserung der Konfliktlösefähigkeiten
- Verbesserung des Zugangs zu eigenen Bedürfnissen und Gefühlen
- Verbesserung der Kontaktfähigkeit und Beziehungsgestaltung
- Verbesserung der Affektsteuerung
- Förderung des Selbstvertrauens und des Selbstwertes
Das EBM und GOÄ der Psychotherapie
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, siehe PKV, Stand 2013) bzw. die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) ist sozusagen die Preisliste für die Psychotherapien von Privatpatienten. Sie ist seit vielen Jahren konstant. Wenn ein ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut Privatpatienten behandelt, dann berechnet er sein Honorar nach dieser Gebührenordnung. Die GOÄ und die GOP sind hier dasselbe. In der Regel berechnet der Psychotherapeut den 2,3-fachen Satz. Möchte der Arzt einen höheren Steigerungsfaktor als 2,3 berechnen, muss er das begründen. Der höchst mögliche Steigerungsfaktor ist 3,5. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Das EBM und GOÄ der Psychotherapie
21 Wie wird man Psychoanalytiker? Das Praxisschild
Wer als Psychoanalytiker eine Praxis eröffnet, braucht (k)ein Praxisschild. Die Regelungen hierzu finden sich für Ärzte in der (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer und für psychologische Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen in der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin 21 Wie wird man Psychoanalytiker? Das Praxisschild