In §2 der Psychotherapie-Richtlinie (www.g-ba.de/informationen/richtlinien/20/) wird definiert, was eine „seelische Krankheit“ ist: „(1) In dieser Richtlinie wird seelische Krankheit verstanden als krankhafte Störung der Wahrnehmung, des Verhaltens, der Erlebnisverarbeitung, der sozialen Beziehungen und der Körperfunktionen. Es gehört zum Wesen dieser Störungen, dass sie der willentlichen Steuerung durch die Patientin oder den Patienten nicht mehr oder nur zum Teil zugänglich sind.“
Psychotherapiepraxis
Neurosenpsychologische Diagnose
Psychoanalytiker stellen nicht (nur) Diagnosen nach ICD-10, sondern (auch) sogenannte „Neurosenpsychologische Diagnosen“. Diese klingen oft blumig, wie z.B. „Mittelschwere depressiv-hysterische Neurose in Verbindung mit einem psychotraumatischen Belastungssyndrom (nach Fischer und Riedesser 1999) bei sexuellem Missbrauch“ (Quelle: Psychotraumatherapie: Tiefenpsychologisch-imaginative Behandlung von traumatisierten Patienten. Schattauer-Verlag, 1. April 2006). Roderich Hohage erklärt: „Die vollständige Diagnose (hat) drei Teile; in der Praxis reicht es aber aus, wenn zumindest zwei der drei Teile sinnvoll miteinander verbunden werden.“ (Text & Bild: © Dunja Voos) [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Neurosenpsychologische Diagnose
61 Wie wird man PsychoanalytikerIn? Weiterbildungsbeginn nach 3. Staatsexamen Medizin möglich

Wenn Sie Arzt sind, noch keinen Facharzttitel haben und Psychoanalytiker werden wollen, können Sie mit der Weiterbildung „Psychoanalyse“ schon beginnen. Das ist vielen nicht bewusst, denn die Ärztekammern schreiben verwirrenderweise: „Voraussetzung zum Erwerb des Zusatztitels Psychoanalyse ist ein Facharzt der unmittelbaren Patientenversorgung“ (UPV-Facharzt). Dieser Satz hat zur Folge, dass viele Ärzte sich nicht zur Psychoanalyse-Weiterbildung anmelden, weil sie meinen, mit dem Begriff „Erwerb“ sei auch schon die Weiterbidlung (also das Erlernen) selbst gemeint. (Text & Bild: © Dunja Voos)
[Weiterlesen…] Infos zum Plugin 61 Wie wird man PsychoanalytikerIn? Weiterbildungsbeginn nach 3. Staatsexamen Medizin möglichFortführungsantrag (Verlängerungsantrag): Was gehört hinein?
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beschreibt, welche Informationen der Psychotherapeut in einem Verängerungsantrag (= Fortführungsantrag) geben soll. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Fortführungsantrag (Verlängerungsantrag): Was gehört hinein?
Selbstzahler in der Psychotherapie: So bekommt man sein Geld
Psychotherapeuten in Privatpraxen behandeln oft Selbstzahler. Häufig meint man schon am Telefon zu hören, von welchem Patienten man sein Honorar sicher erhalten wird und von welchem nicht. Doch trotz bester Menschenkenntnis kann man als Psychotherapeut immer wieder Überraschungen erleben. Als Selbstzahler kommen häufig Menschen, denen es finanziell relativ gut geht. Sie wirken zuverlässig, zahlen dann am Ende aber möglicherweise doch nicht. Es melden sich auch Menschen aus sozial prekären Lagen und auch hier kann man Überraschungen erleben: Oft erhält man sein Honorar von den Patienten besonders zuverlässig, von denen man es am wenigsten erwartet hätte. Wie kann man sein Honorar sicherstellen? (Text & Bild: © Dunja Voos) [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Selbstzahler in der Psychotherapie: So bekommt man sein Geld
Die Rätsel des Arztseins: Lebenslange Arztnummer LANR
Ein bisschen ist es wie in der Sendung mit der Maus: Manchmal tun sich grundlegende Fragen auf. Da wurde mir als Fachärztin für Arbeitsmedizin (mit Zusatztitel „Psychotherapie“) immer gesagt: „Arbeitsmediziner zählen in Nordrhein-Westfalen nicht zur Unmittelbaren Patientenversorgung (UPV). Daher gibt es für Sie auch keine lebenslange Arztnummer.“ Einen Eintrat ins Arztregister übrigens auch nicht. Trotz der vermeintlichen Patientenferne des Arbeitsmediziners flattert mir jetzt ein Brief ins Haus. Ich werde verpflichtet, am organisierten Notfalldienst der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein teilzunehmen. Und schwups ist man dann doch nicht mehr so patientenfern. Und: Es gibt sogar eine Arztnummer. Da frag ich doch gleich mal nach … [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Die Rätsel des Arztseins: Lebenslange Arztnummer LANR
Psychosomatische Grundversorgung: Kurse für Ärzte auf Mallorca und Kreta
Die „Psychosomatische Grundversorgung“ ist in vielen Facharztweiterbildungen inzwischen Pflicht. Der Kurs umfasst 80 Stunden, doch 64 Stunden davon kann man dank der Psychosomatikkurse von Dr. Scheib auf Mallorca (Hotel Monnaber Nou | Hotel Bonsol, Illetas) oder Kreta (Hotel Cretan Pearl) genießen. Für Kolleginnen und Kollegen aus Baden-Württemberg wird auch ein 40-Stunden-Kompaktkurs angeboten. In Deutschland können Sie Kurse unter anderem in Goslar (Ramada Hotel Bären), an der Mecklenburgischen Seenplatte (Seehotel Plau am See) und in Isny im Allgäu (Berghotel Jägerhof) buchen. Mehr Infos: www.aerzte-seminar.de (Bild: Screenshot Hotel Cretan Pearl) [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Psychosomatische Grundversorgung: Kurse für Ärzte auf Mallorca und Kreta
Antragsschritte Psychotherapie bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen
Psychotherapien werden bei den gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Kontingenten beantragt: z.B. 2-4 Sitzungen Probatorik, Kurzzeittherapie (KZT) I: 12 Sitzungen, KZT II: 12 Sitzungen, tiefenpsychologische Langzeittherapie: 60 Stunden im ersten Schritt, bis 100 Stunden im zweiten Schritt, psychoanalytische Therapie: 160 Stunden im ersten Schritt, bis 300 Stunden im zweiten Schritt. Bei privaten Krankenkassen gibt es diese Staffelungen meistens nicht: Dort beantragt man die Anzahl von Stunden, die nach eigener Einschätzung notwendig sind. Am besten ist es, sich mit den privaten Krankenkassen in Verbindung zu setzen.(Text & Bild: © Dunja Voos) [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Antragsschritte Psychotherapie bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen
Langzeittherapie seit April 2017: Antragsschritte für AP und TfP
Eine Langzeittherapie (LZT) kann sofort beantragt werden, ohne vorherige Kurzzeittherapie (KZT). Wenn vorher eine KZT stattgefunden hat, muss die LZT spätestens bis zur 8. Stunde der KZT 2 beantragt werden (also bis zur 20. Sitzung). Bei einem LZT-Antrag ist immer ein Gutachterverfahren notwendig. Erster Bewilligungsschritt: Bis 160 Stunden bei analytischer Psychotherapie (Erwachsene, Einzeltherapie), bis zu 60 Stunden bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (Erwachsene, Einzeltherapie). [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Langzeittherapie seit April 2017: Antragsschritte für AP und TfP
Antragsschritte bei analytischer Psychotherapie (AP) ab April 2017
Neu ab April 2017: Analytische Psychotherapien können in zwei Schritten beantragt werden: Zuerst beantragt man 160 Stunden, dann im 2. Schritt weitere 140 Stunden, sodass die Grenze von 300 Stunden erreicht wird. Früher waren drei Schritte notwendig: Anträge bis 160, dann bis 240 und dann bis 300 Stunden. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Antragsschritte bei analytischer Psychotherapie (AP) ab April 2017