Immer wieder fordern insbesondere Psychiater und Neurologen, dass eine sogenannte „indikationsspezifische“ (= „störungsspezifische“) Psychotherapie zum Standard wird. Das bedeutet, dass für eine psychische Störung (z.B. eine Spinnenphobie), genau eine, darauf spezialisierte Therapie zum Einsatz kommt (z.B. eine verhaltenstherapeutische Desensibilisierung). [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Indikationsspezifische Psychotherapie
Kollusion ist …
… wenn zwei Menschen mit gegensätzlichen bzw. sich ergänzenden Anteilen der Persönlichkeit aufeinandertreffen und sich dann ergänzen. Derjenige, der Bewunderung sucht, trifft auf denjenigen, der ihn bewundert. Derjenige, der Angst hat, trifft auf denjenigen, der beschützt. Kollusionen spielen bei Partnerschaften, aber auch in der Arzt-Patientenbeziehung eine große Rolle. Kollusionen können gewinnbringend und befruchtend sein. Oft gibt es jedoch auch negative Ausprägungen, bei denen sich beide Partner unglücklich verstricken, wenn sie die Kollusion nicht durchschauen. Geprägt wurde der Begriff von dem Paartherapeuten Jürg Willi.
Wissenschaftlich anerkannt, erwiesen, fundiert?
Die Begriffe „wissenschaftlich erwiesen, begründet, fundiert“ bedeuten dasselbe – nämlich, dass Studien beweisen konnten, dass eine Therapiemethode wirksam ist. Über den Begriff „wissenschaftlich anerkannt“ stritten jedoch die Juristen. Ein Therapieverfahren könne „wissenschaftlich anerkannt“ sein, ohne durch Studien „erwiesen“ zu sein. Dieser Meinung war das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen am 15.1.2008 (5238/04). Das Bundesverwaltungsgericht sieht das jedoch anders (30.4.2009, BVerWG 3 C 4.08) – demnach müsse ein „anerkanntes Verfahren“ auch Nachweise erbringen.
Studien bringen den Stempel „wissenschafltich erwiesen“: Erst, wenn sich eine Methode in Studien als wirksam erwiesen hat, werden die Kosten für die Behandlung von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Dies ist im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) festgehalten. Das SGB V enthält die Gesetze für die Krankenkassen.
Über die Wirksamkeit
Eine psychotherapeutische Methode ist nach dem SGB V dann als „wirksam“ zu betrachten, wenn es „nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse“ einen therapeutischen Nutzen gibt. Sowohl die Psychoanalyse als auch die Verhaltenstherapie gelten als wirksame Methoden. Beide konnten durch Studien ihre Wirksamkeit nachweisen.
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Quellen
Ohne Wirksamkeitsnachweis keine wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens
Bundesverwaltungsgericht, 30.4.2009 (BVerWG 3 C 4.08)
30.1.2008: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen: keine gesetzliche Grundlage für die Prüfung der Wirksamkeit von Psychotherapieverfahren
OVG Nordrhein-Westfalen
Beschluss vom 15.1.2008 – 13 A 5238/04, jusmeum.de
„Berufsrecht und Berufsethik in der Psychotherapie“
Online-Artikel auf der Website des
Rechtsanwalts Hartmut Gerlach
Seite 32
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