Psychotherapien werden bei den gesetzlichen Krankenkassen in bestimmten Kontingenten beantragt: z.B. 2-4 Sitzungen Probatorik, Kurzzeittherapie (KZT) I: 12 Sitzungen, KZT II: 12 Sitzungen, tiefenpsychologische Langzeittherapie: 60 Stunden im ersten Schritt, bis 100 Stunden im zweiten Schritt, psychoanalytische Therapie: 160 Stunden im ersten Schritt, bis 300 Stunden im zweiten Schritt. Bei privaten Krankenkassen gibt es diese Staffelungen meistens nicht: Dort beantragt man die Anzahl von Stunden, die nach eigener Einschätzung notwendig sind. Am besten ist es, sich mit den privaten Krankenkassen in Verbindung zu setzen.(Text & Bild: © Dunja Voos) [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Antragsschritte Psychotherapie bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen
Psychotherapiepraxis
Was verdienen Psychiater, Psychosomatiker und Psychotherapeuten?
„Nennen Sie uns Ihre Gehaltsvorstellung“, heißt es aus der Personalabteilung eines Krankenhauses. Was sagt man da? Hier beginne ich, eine Verdienst-Liste für Fachärzte für Psychosomatische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapeuten aufzustellen. (Beachte: „Gehalt“ = Lohn im Angestelltenverhältnis, „Einnahmen“ = Umsatz in der eigenen Praxis, „Gewinn“ = Einnahmen minus Ausgaben, „Honorar“ = das Geld, das der Arzt/Therapeut von einem Patienten erhält). Ich lade Sie herzlich ein, im Kommentarfeld von Ihren Erfahrungen zu berichten. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Was verdienen Psychiater, Psychosomatiker und Psychotherapeuten?
Akutbehandlung (Formular PTV 12) in der Psychotherapie seit 1.4.2017

Seit dem 1.4.2017 haben Patienten mit psychischen Beschwerden Anspruch auf eine „Akutbehandlung“. Diese dient der Stabilisierung. Seit dem 1.4.2018 gilt: Vor der Akutbehandlung muss der Patient eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen. „Sprechstunde und Akutbehandlung sind grundsätzlich andere Leistungen als eine klassische Psychotherapie“, erläutert Bundespsychotherapeutenkammer-Präsident Dr. Dietrich Munz (Pressemitteilung 22.5.2017 der BPtK: Behandlung in Privatpraxen weiterhin möglich, PDF). [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Akutbehandlung (Formular PTV 12) in der Psychotherapie seit 1.4.2017
Was kostet eine Sitzung Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Analytische Psychotherapie?
Das Honorar für psychotherapeutisch tätige Ärzte richtet sich nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), wenn der Arzt einen „Kassenpatienten“ behandelt, also einen Patienten, der in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichert ist. Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gibt es die EBM-Liste „Psychotherapie“, die im Kapitel Arztgruppen-EBM zu finden ist. Bei Privatpatienten richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ). Psychologische Psychotherapeuten erhalten ihr Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP), die der GoÄ entspricht. (Text und Bild: Dunja Voos) [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Was kostet eine Sitzung Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Analytische Psychotherapie?
Vertrags-Psychotherapeuten müssen 200 Min. pro Woche telefonisch erreichbar sein
Ab April 2017 gelten die neuen Psychotherapie-Richtlinien. Ein Psychotherapeut muss 200 Minuten (3 h und 20 min.) pro Woche telefonisch erreichbar sein. Mindestens muss er 25 Minuten am Stück telefonisch erreichbar sein, also z.B. je 50 Minuten von Montag bis Donnerstag. Der Psychotherapeut muss der Kassenärztlichen Vereinigung seine Erreichbarkeit mitteilen. (Text & Bild: © Dunja Voos) [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Vertrags-Psychotherapeuten müssen 200 Min. pro Woche telefonisch erreichbar sein
Psychotherapeutische Sprechstunde: Seit 1.4.2018 Pflicht vor jeder Psychotherapie und Akutbehandlung

Seit April 2017 gibt es die neue Psychotherapierichtlinie (PTRL). Jetzt gibt es schon – für die, die wollen – eine „Psychotherapeutische Sprechstunde“. Diese Sprechstunde erhält man als Patient bei einem Psychotherapeuten recht schnell. Hier kann der Therapeut abschätzen, ob „wirklich“ eine Psychotherapie notwendig ist. Der Psychotherapeut muss in dieser Sprechstunde das Formular PTV 11 (PTV = Psychotherapievereinbarung) ausfüllen. Seit dem 1.4.2018 ist diese Sprechstunde Pflicht für die Patienten, die eine kassenfinanzierte Psychotherapie suchen. Sprechstunden werden von Psychotherapeuten und speziellen Praxen angeboten. (Text & Bild: © Dunja Voos) [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Psychotherapeutische Sprechstunde: Seit 1.4.2018 Pflicht vor jeder Psychotherapie und Akutbehandlung
Psychotherapie-Richtlinie (PTRL): Neu seit April 2017

Wieviele Stunden Psychotherapie wird meine Krankenkasse wohl übernehmen? Welche Psychotherapie-Richtungen sind in ihrer Wirksamkeit belegt? Wie funktioniert das Gutachter-Verfahren? Auf all diese Fragen gibt die Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie Auskunft. Sobald also die Krankenkasse ins Spiel kommt, gilt diese Psychotherapie-Richtlinie (PTRL). Eine Psychotherapie, die von der Krankenkasse anerkannt bzw. bezahlt wird, heißt auch „Richtlinienpsychotherapie“. Abgerufen werden können diese Infos auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (G-BA). Seit April 2017 gilt eine neue Psychotherapierichtlinie. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Psychotherapie-Richtlinie (PTRL): Neu seit April 2017
Probatorische Sitzungen seit April 2017 (Probatorik)

Am Anfang einer Psychotherapie stehen die probatorischen Sitzungen. Bei Erwachsenen müssen mindestens zwei, maximal vier probatorische Sitzungen stattfinden (auch bei Analytischer Psychotherapie gilt: maximal 4 probatorische Sitzungen). Eine probatorische Sitzung dauert 50 Minuten. Auch eine halbe probatorische Sitzung von 25 Minuten ist möglich. Ab dem 1.4.2018 MUSS der Patient vor der ersten probatorischen Sitzung eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Probatorische Sitzungen seit April 2017 (Probatorik)
Antragsschritte bei analytischer Psychotherapie (AP) ab April 2017
Neu ab April 2017: Analytische Psychotherapien können in zwei Schritten beantragt werden: Zuerst beantragt man 160 Stunden, dann im 2. Schritt weitere 140 Stunden, sodass die Grenze von 300 Stunden erreicht wird. Früher waren drei Schritte notwendig: Anträge bis 160, dann bis 240 und dann bis 300 Stunden. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Antragsschritte bei analytischer Psychotherapie (AP) ab April 2017
Psychotherapie-Antrag an den Gutachter – wie schreibt man ihn?

Damit eine Langzeit-Psychotherapie von den Krankenkassen gezahlt wird, muss der kassenärztliche Psychotherapeut einen Patienten-Bericht an den Gutachter der Krankenkasse schreiben. Der Bericht kann frei formuliert werden und sollte nicht länger als zwei Din-A4-Seiten sein. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin Psychotherapie-Antrag an den Gutachter – wie schreibt man ihn?