Archiv für Juli 2011
GoÄ – Gebührenordnung der Ärzte: die „Preisliste“ für Privatversicherte
Der Arzt, der einen Patienten behandelt, erhält sein Geld nicht direkt vom Patienten, sondern – über Umwege – von der Versicherung des Patienten. Die meisten Patienten sind bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Wieviel Geld die Ärzte für eine Leistung, zum Beispiel für eine Ultraschalluntersuchung, erhalten, ist in einer Liste namens „Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)“ festgelegt. Bei Privatpatienten ist das anders. [Weiterlesen…] Infos zum Plugin GoÄ – Gebührenordnung der Ärzte: die „Preisliste“ für Privatversicherte